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Foto: Universität Paderborn

Foto: Johannes Pauly

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Wann werden die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide online zur Verfügung gestellt?

Hauptverfahren

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für zulassungsbeschränkte Studiengänge stehen ab der 30. KW als PDF im Bewerbungsportal zum Download unter "Meine Dokumente" zur Verfügung.

Nachrückverfahren

Ab Ende der 33. KW stehen die Zulassungsbescheide des Nachrückverfahrens im Bewerbungsportal als Download unter "Meine Dokumente" zur Verfügung. Ablehnungsbescheide werden nur im Hauptverfahren erstellt.

Losverfahren

Die Zulassungsbescheide im Losverfahren stehen ab Ende der 38. KW im Bewerbungsportal zum Download unter "Meine Dokumente" zur Verfügung. Ablehnungsbescheide werden nur im Hauptverfahren erstellt.

Es erfolgt generell kein Post- bzw. E-Mail-Versand! 

Dialogorientiertes Serviceverfahren

Im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) geschieht ein permanenter Abgleich zwischen den Zulassungsangeboten verschiedener Hochschulen und Studienplatzannahmen von Bewerber*innen. Durch das fortlaufende Nachrücken ist die Erstellung von Zulassungsbescheiden ab Bewerbungsschluss jederzeit möglich. Die Ablehnungsbescheide werden erst nach Beendigung der Koordinierungsphase im Bewerbungsportal von Hochschulstart.de bereitgestellt.

Es erfolgt generell kein Post- bzw. E-Mail-Versand! 

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