Gebühren und Beiträge
- Semestergebühren
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Die sog. Semestergebühren belaufen sich für das Wintersemester 2018/19 auf insgesamt 304,53 € und setzen sich wie folgt zusammen:
Sozialbeitrag 81,43 € ASTA 10,50 € Semesterticket (regional) 159,80 € NRW-Ticket 52,80 € Summe 304,53 € Informationen und Möglichkeiten zur Studienfinanzierung - auch in finanziellen Notsituationen - erhalten Sie auf den Seiten des AStA Sozialbüros.
- Weitere Gebühren und Beiträge
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1. Die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift beträgt bei
- einem Studierendenausweis (inklusive Bibliotheksausweis) 10,00 €
- einem Gasthörerschein 5,00 €
- einem Prüfungszeugnis 25,00 €
- einer Urkunde über die Verleihung eines akademisches Grades 25,00 €
2. Für das Studium von Gasthörerinnen und Gasthörern i.S.d. § 52 Abs. 3 HG wird ein allgemeiner Gasthörerbeitrag i.H.v. 100,- € pro Semester erhoben.
3. Für das Studium von Zweithörern i.S.d. § 52 Abs. 1 HG wird ein Zweithörerbeitrag i.H.v. 100,- € pro Semester erhoben. Dieser Beitrag wird nicht erhoben, wenn der/die Zweithörer/in im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit einer anderen Hochschule als Zweithörer/in zugelassen wird und wenn auch die andere Hochschule den Zweithörerbeitrag nicht erhebt.
Die Pflicht zur Entrichtung
- der Gebühren gem. Nr. 1 entsteht mit dem Antrag auf Vornahme der Amtshandlung
- der Beiträge gem. Nr. 2 und 3 mit Stellung des Antrages auf Zulassung
Die Abgaben werden mit Entstehung der Abgabenpflicht fällig.
