Erstattung der Semestergebühr
Die Semestergebühr, bestehend aus dem Sozialbeitrag des Studierendenwerkes und AStA-Beiträgen, kann innerhalb bestimmter Fristen aus folgenden Gründen ganz oder teilweise erstattet werden:
- Behinderung
- Beurlaubung
- Exmatrikulation
- Nichtaufnahme des Studiums
- mindestens 4-monatiger Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des regionalen Semestertickets.
Die Erstattung wegen Exmatrikulation erfolgt innerhalb der Fristen automatisch.
Bei einer Beurlaubung besteht die Möglichkeit sich auf Antrag den Mobilitätsbeitrag erstatten zu lassen. Der Antrag auf Erstattung ist vor Beginn des Urlaubssemesters über PAUL > Studium > Studienorganisation > Meine Anträge zu stellen.
Bei Nichtaufnahme des Studiums stellen Sie bitte formlos einen Antrag auf Erstattung im Studierendensekretariat. Geben Sie ihre Kontaktdaten, den Erstattungsgrund und ihre Bankverbindung an. Es gilt das Datum des (Post-)Eingangs.
Für eine Erstattung wegen Behinderung bzw. mindestens 4-monatigem Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des regionalen Semestertickets ist ein Antrag auf Erstattung über PAUL > Studium > Studienorganisation > Meine Anträge zu stellen.
Bitte beachten Sie:
Die Erstattung des Sozialbeitrages des Studierendenwerkes wird bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch erstattet. Informationen zu den Fristen und Erstattungsgründen finden Sie hier.
Informationen zu den Fristen, Erstattungsgründen und erstattungsfähigen Gebühren der AStA-Beiträge finden Sie hier.