Prüfung der Zugangsvoraussetzungen

Das Antragsformular auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen mit allen erforderlichen Nachweisen ist fristgerecht bis zum 15.12.2023 (Ausschlussfristen!) für das Sommersemester 2024 postalisch im Studierendensekretariat der Universität einzureichen.
Je nach beruflicher Qualifikation (Gruppe 3 und ggf. Gruppe 2) ist außerdem eine Zugangsprüfung erforderlich. Die Anmeldefrist für die Zugangsprüfung endet für die Aufnahme eines Studiums zum Sommersemester am 01.10. des Vorjahres, zum Wintersemester am 01.04. des Jahres. Vor Anmeldung zur Zugangsprüfung muss zwingend die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen abgeschlossen sein.

Anschrift: Universität Paderborn, Studierendensekretariat, Warburger Str. 100, 33098 Paderborn

Das Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch. Beginnen Sie deshalb bitte frühzeitig, damit Ihre Antragsbearbeitung innerhalb der Fristen abgeschlossen werden kann!

Nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen bewerben Sie sich bitte online innerhalb der allgemein gültigen Fristen über das Bewerbungsportal.

Es wird empfohlen, zunächst ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung wahrzunehmen. Die Zentrale Studienberatung informiert über Zugangsvoraussetzungen, Studienmöglichkeiten, Unterstützungsangebote und den Ablauf der Bewerbung. Es wird dringend empfohlen, dieses Beratungsangebot wahrzunehmen! Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung, Tel. 05251 60-2007.

Vor der Antragsstellung ist für den beantragten Studiengang/für die beantragten Studienfächer ein Beratungsgespräch mit dem*der zuständigen Fachberater*in der Fakultät zu führen. Die Fachberater*innen können Sie im Studienangebot (Anlauf- und Beratungsstellen des entsprechenden Studiengangs/-fachs) recherchieren oder direkt in der Fakultät nachfragen. Falls Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben möchten, ist für jeden Studiengang bzw. jedes Studienfach eine Beratung erforderlich. Hierdurch soll ermittelt werden, ob erforderliches fachliches oder methodisches Vorwissen fehlt. Das Beratungsgespräch informiert auch über Möglichkeiten des Ausgleichs des fehlenden Vorwissens im Sinne einer Studienerfolgsprognose.

Das Antragsformular und die Nachweise zur beruflichen Qualifikation sind während des Beratungsgesprächs vorzulegen. Die Beratung ist auf der letzten Seite des Antragsformulars von dem*der Fachberater*in der Fakultät zu bescheinigen. Falls Sie den Zugang aufgrund Fachtreue beantragen, ist die Fachtreue ebenfalls auf der letzten Seite von dem*der Fachberater*in der Fakultät zu bestätigen.

Rückfragen oder die evtl. erforderliche Nachforderung von Unterlagen erfolgen in der Regel per E-Mail. Ihr E-Mail-Konto ist deshalb bis zum Abschluss des Verfahrens regelmäßig zu kontrollieren. Anträge, die dem Studierendensekretariat nicht fristgerecht oder nicht vollständig vorliegen, werden nicht berücksichtigt! Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie per E-Mail Nachricht über die Zugangsberechtigung und das weitere Vorgehen.