Häufig gestellte Fragen zur Prüfungsverwaltung für Studierende

Die Prüfungsordnungen und Änderungssatzungen sind in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn (Verkündungsblatt) veröffentlicht.

Welche Prüfungsordnungen und Änderungssatzungen für den jeweiligen Studiengang gelten, finden Sie in PAUL unter "Studium > Semesterverwaltung > Anmeldung zu Veranstaltungen" ­⇒ Screenshot unten

Gemäß § 7 Abs. 2 der Einschreibungsordnung der Universität Paderborn sind Studierende verpflichtet, an den eingesetzten automatisierten Geschäftsprozessen und Verfahren mitzuwirken. Dazu zählen insbesondere Prüfungsanmeldung, Prüfungsabmeldung sowie weitere Prozesse in der Organisation des Studiums im Campus-Management-System PAUL. Es ist somit die zentrale Plattform für das Studium und die damit verbundene Kommunikation.

Die Informationen zur hochschulweiten und zweiten Prüfungsanmeldephase (nur in einigen Lehreinheiten: Chemie, Informatik, Mathematik, Medienwissenschaft, Physik, gff. auch Sport und Hauswirtschaft) finden Sie auf den PAUL-Infoseiten: Prüfungsanmeldung

Die Prüfungstermine werden in der Regel bis zum Beginn der Prüfungsanmeldephase in PAUL eingetragen. Sie können diese sowohl unter dem Menüpunkt 'Prüfungsanmeldung' als auch unter 'Meine Prüfungen' einsehen.

Die Räume und Uhrzeiten können Sie in PAUL unter "Meine Prüfungen" mit einem Klick auf die Prüfungsart (z.B. "Klausur") einsehen.

Informationen finden Sie hier auf dieser Seite: Prüfungsrücktritt

Wenn in PAUL unter "Meine Prüfungen" in der Zeile der entsprechenden Prüfung kein Button "Abmelden" vorhanden ist, kann dies mehrere Gründe haben:

► Die Abmeldefrist ist verstrichen.
► Die Abmeldung muss per E-Mail bei Ihrer Sachbearbeitung beantragt werden.

Es werden nicht alle Leistungen unter dem Menüpunkt 'Prüfungsergebnisse' angezeigt. Anrechnungen sind zum Großteil unter 'Leistungen' zu sehen. Bitte klicken Sie dann am Ende der Zeile auf den Link 'Prüfungen', dort sehen Sie dann die entsprechenden Leistungen.

Teilweise wird ein Modul mit zwei oder mehr Leistungen abgeschlossen, diese werden unter 'Leistungskonto' erst nach dem Bestehen aller Pflicht- und/oder Wahlpflichtleistungen angezeigt.

Ja, gemäß Hochschulgesetz NRW und den geltenden Prüfungsordnungen der Universität Paderborn muss man beim Ablegen von Leistungen eingeschrieben, also grundsätzlich immatrikuliert (in bestimmten im Gesetz definierten Fällen geht das auch bei einer Beurlaubung) sein! Nach der Exmatrikulation dürfen keine Prüfungen mehr abgelegt / erbracht werden. Das gilt auch für die Abgabe von Abschlussarbeiten und evtl. weiteren Abschlussleistungen (wie z.B. Vorträgen o.ä.).

Nein, Sie müssen nur eingeschrieben sein um Leistungen erbringen zu können, z.B. am Tag einer Prüfung oder während des Bearbeitungszeitraums der Abschlussarbeit ggf. inkl. Vortrag oder Kolloquium.

   ⇒ Es ist nicht notwendig eingschrieben zu sein, um Bewertungen zu erhalten.  (siehe vorheriger Eintrag) 

Sollten Sie jedoch nicht sicher sein, ob Sie die Prüfung bestanden haben, sollten Sie eingeschrieben bleiben, da Sie nur so die Prüfung ggf. wiederholen können.

In PAUL ist es nicht möglich, sich selbstständig ein PDF mit den Leistungen zu erzeugen.

Siehe den Eintrag Wie erhalte ich eine Notenübersicht/Transcript of Records?

Eine Studienleistungsübersicht bekommen Sie als PDF-Dokument mit elektronischer Signatur in PAUL unter dem Menüpunkt "Dokumente" eingestellt, wenn Sie diese bei den u.a. Sachbearbeiter*innen Ihres Studienganges per E-Mail oder telefonisch anfordern. Für uniinterne Zwecke (Modul- oder LV-anmeldung, Bewerbung um Abschlussarbeiten) reicht in der Regel der Ausdruck des Leistungskontos aus dem PAUL-Web. Eine gestempelte und mit Unterschrift versehene Studienleistungsübersicht bekommen Sie am einfachsten persönlich in den Sprechzeiten der einzelnen Büros.

Folgende Optionen sind möglich:

  • mit allen Leistungen (inkl. Fehlversuche und Prüfungsanmeldungen) oder nur bestandenen Leistungen (abgeschlossene Module)
  • deutsche oder englische Sprache

Vermutlich haben Sie das Ursprungsdokument mit einem nicht Adobe-Produkt geöffnet und neu abgespeichert. Dann wird die Signatur natürlich entfernt. Sie sollten die abgespeicherten Dokumente unverändert (bzw. nur mit Adobe Reader geöffnet) weiterleiten. Ohne Signatur sind die Dokumente nicht gültig!

Die Online-Leistungsübersichten aus PAUL als PDF sind elektronisch signiert und werden vom BaFöG-Amt akzeptiert. Beachten Sie jedoch, dass dafür die PDF-Notenspiegel nicht verändert werden dürfen und können, weil dann die Signatur verloren geht. Die Signatur geht nach dem Öffnen des Dokuments mit einem nicht Adobe-Programm und dem erneuten abspeichern auch verloren. Außerdem muss dem BaFöG-Amt der Notenspiegel natürlich auch direkt durch den*die Studierende*n elektronisch (bafoeg@stwpb.de) übermittelt werden!  

Nein, wenn Sie beurlaubt sind, werden die Fachsemester für diesen Zeitraum nicht weitergezählt. Sollten Sie Leistungen anerkennen lassen, wird die Fachsemesterzählung korrigiert und das Fachsemester wird gezählt (siehe auch aktuelle Einschreibungsordnung der UPB).

Informationen zur Fachsemestereinstufung bei Bewerbung für ein höheres Fachsemester finden Sie auf dieser Seite: Einstufung in höhere Fachsemester

Je nach Anzahl der anzuerkennenden ECTS-Punkte ist es möglich, dass eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen wird. Laut dem Hochschulgesetz NRW berechnet sich die Fachsemestereinstufung nach folgender Formel:

Anzuerkennende ECTS-Punkte x Regelstudienzeit / Gesamt-ECTS-Volumen des Studiums = Anzuerkennende Fachsemester im neuen Studiengang (Wert wird mathematisch auf eine Nachkommastelle gerundet).

Bachelor

Anerkannte Leistungspunkte Einstufung in Fachsemester
< 15 keine Einstufung, Beginn im 1. Fachsemester
15 bis 44 2
45 bis 74 3
75 bis 104 4
105 bis 134 5
> 135 6

Master

Anerkannte Leistungspunkte Einstufung in Fachsemester

< 44

keine Einstufung, Beginn im 1. Fachsemester

45 bis 74

2

75 bis 104

3

> 105

4

In diesem Fall ist der aktuelle Anmeldestatus ungültig, da der Studiengang bzw. das Fach nicht mehr als "aktiv" gelten. Die entsprechenden Semesterangebote (Modul- und/oder Lehrveranstaltung) sind noch im alten Studiengang/Fach angemeldet. Bitte wenden Sie sich an den PAUL-Support und geben an, ob in dem Modul bereits andere Leistungen angemeldet oder bewertet sind und in welchen Kontext das Modul umgetragen werden soll.

Gilt nur für Studierende, die Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben:

Beantragen Sie bei Ihrer Sachbearbeitung eine Semester-Ranking-Bescheinigung. Aus dieser geht Ihr aktuelles Fachsemester, der aktuelle GPA (Durchschnitssnote) und die Daten zur Referenzgruppe  (Anzahl, bester GPA und Mittelwert GPA) hervor.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie bei Ihrer Sachbearbeitung im ZPS. Sie erhalten diese, wenn Sie noch nicht endgültig im Studium gescheitert sind, zusammen einer aktuellen Leistungsübersicht. Auch hier ist das Ausstellen mit elektronischer Signatur oder in einer Druckversion mit Stempel und Unterschrift möglich. Eine gestempelte und mit Unterschrift versehene Bescheinigung bekommen Sie am einfachsten persönlich in den Sprechzeiten der einzelnen Büros.

Eine Studienverlaufsbescheinigung listet alle Semester und Studiengänge auf, in denen Sie bisher an der Universität Paderborn studiert haben. Bitte wenden Sie sich das International Office (mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung).

Informationen zur Abgabe von Abschlussarbeiten finden Sie im Zulassungsschreiben (PDF in PAUL) und auch auf dieser Seite. Die Abgabe ist bis Mitternacht des Abgabedatums (Fristendes) in elektronischer (per UniMail ans ZPS und Begutachtenden) oder gebundener Form (beim Pförtner) möglich.

Wenn Ihre Abschlussarbeit im ZPS angekommen ist und von der jeweiligen Sachbearbeitung bearbeitet wurde (i.d.R. spätestens 3 Werktage nach Abgabe), wird die Abgabe entsprechend in PAUL dokumentiert. Sie können das unter dem Punkt "Meine Prüfung" unterhalb der Abschlussarbeit inkl. Abgabedatum einsehen.

Gilt nur für Absolventen:

Die Universität Paderborn gibt für die Abschlussnoten keine ECTS-Noten aus, stattdessen wird die Einstufung über die Notenverteilungsskalen gemäß "ECTS Leitfaden der Europäischen Kommission" vorgenommen. Absolventen erhalten diese Informationen in Ihrem Diploma Supplement.

Wenn Sie Ihre Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis inkl. Transcript of Records) verloren haben, können Sie sich diese erneut als Zweitausferigung ausstellen lassen. Dazu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Sachbearbeitung für den Studiengang.

Entstehende Kosten: 25 € für die Urkunde und 25 € für das Zeugnis inkl. Transcript of Records