Für alle Studierenden, die
a) an der Universität Paderborn im Masterstudiengang Mathematik, dessen Prüfungsordnung am 01.10.2020 in Kraft getreten ist, eingeschrieben sind
und
b) an der Universität Paderborn in einem Bachelorstudiengang Mathematik oder einem Bachelorstudiengang Technomathematik, dessen Prüfungsordnung vor dem 1.10.2020 in Kraft getreten war, das Modul "Mathematisches Praktikum" mit 6 LP absolviert haben,
gilt jeweils die folgende Regelung:
- Die Leistung im Bachelormodul "Mathematisches Praktikum" ersetzt auf Antrag die Leistung im Mastermodul "Mathematisches Praktikum".
- Der Antrag ist bis zum Ende des Sommersemesters 2024 formlos beim Zentralen Prüfungssekretariat zu stellen und wird von diesem beschieden.
- Der Antrag ist unwiderruflich.
Beachten Sie bitte abschließend: Es besteht ausdrücklich keine Pflicht, das Bachelormodul im Master anerkennen zu lassen. Wer beispielsweise hofft, nun beim Mathematischen Praktikum im Master eine bessere Note zu erzielen als zuvor im Bachelor, darf selbstverständlich erneut das Modul absolvieren; allerdings würde dann nicht notwendigerweise die bessere Note auf dem Zeugnis stehen, sondern grundsätzlich die Mastermodulnote. Kurz: Das Bachelormodul wird nicht zum Freischuß.