Zugang zu Befragungsdaten für die wissenschaftliche Forschung
Es ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Antworten der Befragten aus den Befragungen für die wissenschaftliche Arbeit zu nutzen. Die Antworten liegen als SPSS-Datensatz vor.
Dafür wurde im Jahr 2015 in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Universität Paderborn ein Vorgehen entwickelt, was die folgenden Schritte beinhaltet:
- Antragstellung
- Prüfung des Antrags durch die/den Datenschutzbeauftragten und Sachgebiet 3.1
- Prüfendes Gespräch zwischen dem/der Antragsteller/in, dem/der Datenschutzbeauftragten und Sachgebiet 3.1
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses durch den/die Antragsteller/in
- Wiss. Auswertung der Antworten durch den/die Antragsteller/in
- Übermittlung eines Belegexemplars der wiss. Arbeit an Sachgebiet 3.1
- Protokollierte Datenlöschung durch den/die Antragsteller/in
Dokumente:
Antrag auf Zugang zu Befragungsdaten zum Zweck wissenschaftlicher Forschung
Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses
