Einrichtung von Studiengängen
Soll ein neuer Studiengang eingerichtet werden, ist ein Antrag an das Präsidium zu stellen.
Für diesen Antrag ist der nachfolgende Leitfaden für den Antrag zur Einrichtung eines neuen Studiengangs an der Universität Paderborn zu Grunde zu legen.
Der Leitfaden für den Antrag zur Einrichtung eines neuen Studiengangs enthält Leitfragen zu folgenden Themenbereichen:
- Begründung für die Einführung des neuen Studiengangs und Einordnung des Studiengangs in Forschung und Lehre
- Ausführungen über die Notwendigkeit der Einrichtung des Studiengangs
- Profile und Ziele des Studiengangs
- Berufs- und Tätigkeitsfelder mit Berufsperspektiven für die Absolventinnen und Absolventen
- Struktur des Studiengangs und Curriculum
- Angabe zu vorhandenen und ggf. zusätzlich benötigten Mitteln/Kapazitäten
- Angaben zur Förderung der Studierenden
Folgende Informationen und Vorlagen stehen zur Verfügung:
Im Einzelnen enthält der Leitfaden die folgenden Dokumente:
- Übersicht über benötigte Unterlagen für einen Einrichtungsantrag (intern)
- Checkliste zum Einrichtungsantrag (intern)
- Formblatt zur Einrichtung eines neuen Studiengangs (intern)
- Leitfragen zur Erstellung des Einrichtungsantrages (intern)
- Vorlage Modulübersicht für Einrichtungsanträge (intern)
- Vorlage Studienverlaufsplan für Einrichtungsanträge (intern)
- Muster Modulbeschreibung (intern)
Zusätzlich zum Einrichtungsantrag ist die Tabelle „Curricular-Wert-Berechnung“ zur Vorbereitung der Kapazitätsberechnung auszufüllen. Diese Tabelle finden Sie auf den Internetseiten des Dezernats 1.2.
Nach positiver Entscheidung des Präsidiums zur Einrichtung des geplanten Studiengangs ist das Akkreditierungsverfahren einzuleiten.