Zugang zu Befragungsdaten für die wissenschaftliche Forschung

Es ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Antworten der Befragten aus den Befragungen für die wissenschaftliche Arbeit zu nutzen. Die Antworten liegen als SPSS-Datensatz vor.
Dafür wurde im Jahr 2015 (aktualisiert in 2019) in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Universität Paderborn ein Vorgehen entwickelt, was die folgenden Schritte beinhaltet:

  1. Antragstellung
  2. Prüfung des Antrags durch den*die Datenschutzbeauftragte*n und Sachgebiet 3.1
  3. Prüfendes Gespräch zwischen dem*der Antragsteller*in, dem*der Datenschutzbeauftragten und Sachgebiet 3.1
  4. Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses durch den*die Antragsteller*in
  5. Wissenschaftliche Auswertung der Antworten durch den*die Antragsteller*in
  6. Übermittlung eines Belegexemplars der wissenschaftlichen Arbeit an Sachgebiet 3.1
  7. Protokollierte Datenlöschung durch den*die Antragsteller*in