Vergabe von ECTS-Punkten
1. | Für die regelmäßige Teilnahme und bei Bestehen der Klausur erhalten Sprachkursteilnehmer*innen für ihre Leistung
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2. | Bei regulären Kursen mit 2 SWS sind maximal 3 Fehltermine, bei Kursen mit 4 SWS maximal 6 Fehltermine erlaubt. Achtung: Die Anzahl der möglichen Fehltermine kann sich reduzieren, falls der Kurs z.B. aufgrund von Feiertagen weniger als 15 bzw. 30 Sitzungen umfasst. Bei Blockseminaren mit 30 US dürfen 6 US verpasst werden, bei 60 US entsprechend 12 US. |
3. | Es werden keine ECTS-Punkte für die bloße Teilnahme vergeben: in diesem Fall werden die Felder „Note“, „ECTS“ und „Leistungsnachweis durch“ auf dem Scheinformular gestrichen. Auch für die sogenannte „aktive qualifzierte Teilnahme (aqT)“ ist das Ablegen der Prüfung erforderlich. |
4. | Für Studierende, lt. deren Studienordnung 4 ECTS-Punkte für Kurse mit 2 SWS vergeben werden, besteht die Möglichkeit, einen Zusatzpunkt zu erlangen, jedoch NUR durch Erbringung folgender Zusatzleistungen*:
Auf die Mediatheksstunden können angerechnet werden:
*Diese Zusatzleistungen inkl. 30-minütigem Abschlussgespräch müssen bis zum Ende der Vorlesungszeit erbracht werden. Die Anwesenheit wird durch das Aufsichtspersonal überprüft und im Lernjournal unterschrieben. |
5. | Für Sprachkurse mit 4 SWS gilt Punkt 4 nicht: hier können „nur“ 6 ECTS-Punkte erworben werden (s. Punkt 1). |
Bei Rückfragen können sich die Studierenden an Frau Dr. Behrent (I3.319, sigrid.behrent(at)upb(dot)de) wenden.