Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK)

Die Tätigkeit von wissenschaftlichen Hilfskräften unterscheidet sich oft nicht von der Tätigkeit von wissenschaftlichen Angestellten, jedoch erheblich bei den Arbeitsbedingungen: Es existiert kein Tarifvertrag. Das Einkommen ist niedriger. Der Urlaubsanspruch ist der gesetzliche und somit geringer. Die Arbeitszeit beträgt maximal 19 Stunden in der Woche. Es werden keine Beiträge zur Zusatzversicherung in der VBL gezahlt! Damit wird der gültige Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes unterlaufen.

Wie für andere befristet Beschäftigte gilt für sie, dass WHK-Verträge ab 9,75 Std./Woche auf die erste Qualifizierungsphase bis zur Promotion angerechnet werden. Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz ergeben sich so maximal sechs Jahre für befristete WHK-Verträge. Es ist stets ratsam, vor Abschluss des Vertrages zu klären, ob nicht eine Anstellung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in möglich ist. Der Wissenschaftler-Personalrat hat mitzubestimmen bei Neu- und Wiedereinstellung, bei der Vertragsdauer und dem Stundenumfang.