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Jahressonderzahlung

TV-L

§ 20)

Die Jahressonderzahlung ist eine jährliche Zahlung, die das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld ersetzt und mit dem Dezembergehalt ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Jahressonderzahlung (Bemessungssatz) ist nicht für alle prozentual gleich, sondern richtet sich nach der Entgeltgruppenzugehörigkeit. Sie beträgt in den Entgeltgruppen

Entgeltgruppe

  Bemessungssatz

E1 bis E8

95 %

E9 bis E11

80 %

E12, E13; E13Ü Stufen 2 und 3

50 %

E13Ü Stufen 4 und 5, E14 bis E15

35 %


Als Bemessungsgrundlage gilt das durchschnittliche Gehalt der Monate Juli, August und September. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September. Hat das Arbeitsverhältnis nach dem 31.8. begonnen, so zählt als Grundlage der erste volle Monat des Arbeitsverhältnisses, als Bemessungssatz die Entgeltgruppe des Einstellungstages. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass am 1. Dezember ein Arbeitsverhältnis besteht. Für jeden Monat des Jahres ohne Anspruch auf Entgelt vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel.

Bei Beamten heißt dieser zusätzliche Zahlung "

Sonderzuwendung

".

Was ist das Jubiläumsgeld?

Jubiläumsgeld ist eine tariflich (§ 23, Abs. 2 TV-L) vereinbarte Sonderzahlung, mit der die Treue des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber belohnt werden soll.

Wer erhält das Jubiläumsgeld?

Jubiläumsgeld wird gezahlt bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (Dienstzeit) von 25 und von 40 Jahren.

Wie hoch ist das Jubiläumsgeld? Wann bekommt man es?

Das Jubiläumsgeld beträgt für Tarifbeschäftigte nach einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren 350 € und nach einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 500 €.

Im Beamtenbereich kann der Dienstherr über die Zahlung einer Jubiläumszulage entscheiden.
Beispielsweise Niedersachen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zahlen ihren Beamten keine Jubiläumszulage.

Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe. Das Geld wird in dem Monat ausbezahlt, in dem die 25- bzw. 40-jährige Beschäftigungszeit vollendet wird.

Zusätzlich wird anlässlich des Jubiläums jeweils einen Tag Arbeitsbefreiung (§ 29, Abs. 1d TV-L) gewährt.

Was zählt zur Beschäftigungszeit?

Zur Beschäftigungszeit zählen alle Zeiten, die beim selben Arbeitgeber zurückgelegt wurden. Dazu zählen unter Umständen auch Zeiten eines anderen Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst. Zeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Ausbildungszeiten, an die sich zu BAT-Zeiten ein Beschäftigungsverhältnis zum gleichen Arbeitgeber unmittelbar angeschlossen hat, werden auf Antrag berücksichtigt. Zeiten einer Beurlaubung zählen nicht dazu.

Warum sind die Abzüge beim Jubiläumsgeld so hoch?

Das Jubiläumsgeld ist sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Allerdings gibt es eine Steuervergünstigung, die jedoch erst im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. der Einkommensteuererklärung wirksam wird.

Muss ich das Jubiläumsgeld beantragen?

Nein, die Dienststelle veranlasst automatisch alles Notwendige. Sollte das Geld bzw. die Benachrichtigung über das Jubiläum aber zum erwarteten Zeitpunkt nicht eintreffen, sollte man bei der Personalabteilung bzw. beim Landesamt für Besoldung unverzüglich nachfragen.

 

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➔ Gültig im gesamten Westfalen Tarif, also bis zu den Kreisen Borken, Minden- Lübbecke oder Siegen-Wittgenstein
➔ Vertragslaufzeit drei Monate
➔ Mitnahme von vier Personen abends und am Wochenende
➔ Keine Übertragbarkeit
Nähere Information sind unter https://www.uni-paderborn.de/universitaet/prnw/jobticket zu finden.