Coronavirus: Aktuelle Informationen
[aktualisiert am 3. Februar 2023, 14.30 Uhr]
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Hinweise der Hochschulleitung
Die Universität Paderborn passt die Maßnahmen und Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch das Coronavirus SARS-CoV-2 regelmäßig an die aktuellen Entwicklungen an. Es gibt seit dem 1. Februar 2023 keine verpflichtenden Regelungen mehr im Umgang mit Covid-19 für die Tätigkeit in der Universität. Bitte verhalten Sie sich aus Rücksicht auf die Gemeinschaft achtsam und respektieren Sie im täglichen Miteinander das Schutzbedürfnis Ihres Gegenübers.
Allgemeine Regelungen
- Mund-Nase-Bedeckung
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Insbesondere bei Vorliegen von Symptomen wird das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen.
Arbeiten auf dem Campus / Mobiles Arbeiten
- Allgemeine Regelungen
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Für das Arbeiten von zu Hause aus gelten seit dem 1. April 2022 die Bestimmungen der Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von Dezernat 4.
Die Durchführung von Gremiensitzungen in digitalen oder hybriden Formaten ist aufgrund der noch bis zum 1. April 2023 geltenden Corona-Epidemie-Hochschulverordnung weiterhin möglich.
Beschäftigte erhalten bis auf Weiteres FFP2- und medizinische Masken im ZSL.
FAQ für Beschäftigte
- 1. Was muss ich tun, wenn ich als Beschäftigte*r Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweise oder positiv auf Covid-19 getestet wurde?
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Das Gesundheitsministerium empfiehlt das Tragen einer Maske in Innenräumen bei einer bestehenden Infektion mit Covid-19. Bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit ist eine Krankmeldung bei Vorgesetzten und Personaldezernat inklusive einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Aktuell ist der*die Arzt*Ärztin bei Erkältungssymptomen befugt, nach telefonischer Rücksprache eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Wenn der*die Arzt*Ärztin keine Arbeitsunfähigkeit feststellt, liegt auch keine arbeitsrechtlich relevante Erkrankung vor.
Besondere Isolations-, Test- oder Meldepflichten bestehen für die Tätigkeit an der Universität nicht mehr.
- 2. Ich gehöre zur Risikogruppe. Wie verhalte ich mich korrekt? Wo kann ich mich beraten lassen?
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Eine Beratung kann durch den*die behandelnde*n Arzt*Ärztin erfolgen. Auch die Betriebsärztin und der Arbeitsschutz unterstützen bei Fragen. Ansonsten gelten die üblichen Schutzmaßnahmen: Auffrischungsimpfung, konsequentes Maske-Tragen, Abstand halten.
- 3. Was tue ich als Vorgesetzte*r, wenn ein*e Beschäftigte*r Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist?
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Der*die Vorgesetzte hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Beschäftigten und sollte im Hinblick darauf die betroffene Person auf ihre Arbeitsfähigkeit ansprechen.