Visum und Einreise

Ob Sie ein Visum beantragen müssen, hängt von Ihrem Herkunftsland sowie von der Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab.

Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der EU, aus Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen generell kein Visum. Für längere Aufenthalte über drei Monate und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit müssen Sie sich jedoch beim Einwohnermeldeamt anmelden. Ggf. kann von der Ausländerbehörde ein Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung eingefordert werden. Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU, müssen aber eine spezielle, rein deklaratorische Aufenthaltserlaubnis-Schweiz beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Staatsangehörige dieser Staaten benötigen kein Visum für die Einreise. Für längere Aufenthalte über drei Monate müssen Sie jedoch nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

In einigen Fällen kann es dennoch sinnvoll sein, ein Visum vor Einreise zu beantragen. Forschungspreisträger*innen der Humboldt-Stiftung dürfen ihre wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland beispielsweise erst aufnehmen, wenn die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Dies kann einige Wochen in Anspruch in nehmen. Falls Sie ein Stipendium erhalten, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrem Stipendiengeber, welche Regelungen für Sie gelten.

3.1 Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten

Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr dauern wird, genügt in der Regel ein Schengen-Visum für die Einreise (C-Visum). Bitte beachten Sie, dass das Schengen-Visum nicht über einen dreimonatigen Aufenthalt verlängert werden oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden kann. Nach drei Monaten müssen Sie in Ihr Herkunftsland zurückreisen.

Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland die Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen finanzieren können. Darüber hinaus benötigen Sie eine für die gesamte Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro. Achten Sie darauf, im Antrag für das Schengen-Visum als Aufenthaltszweck „wissenschaftliche Tätigkeit“ oder „Forschung“ anzugeben. Das Schengen-Visum berechtigt zum freien Reiseverkehr und zum Aufenthalt in allen Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind.

3.2 Aufenthalte über drei Monate

Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland (D-Visum) beantragen.  Dies gilt auch, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten. Bitte reisen Sie nicht mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum der Kategorie C) nach Deutschland ein, wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben. Mit einem nationalen Visum der Kategorie „D“ können Sie sich außerdem bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei bewegen. Das nationale Visum wird i.d.R. für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Nach der Einreise müssen Sie auf Grundlage des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

In der Regel sind für einen Antrag eines D-Visums folgende Unterlagen notwendig:

  • Reisepass (dieser sollte noch mindestens drei Monate über das Ende Ihrer geplanten Aufenthaltsdauer gültig sein)
  • Nachweis über die beabsichtigte Tätigkeit an der Universität Paderborn (Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Personaldezernat in Verbindung).
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
  • Ausreichende Krankenversicherung
  • Angaben zur geplanten Unterkunft in Deutschland
  • Für Familienmitglieder: Heirats- und Geburtsurkunden
  • Antragsformular

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei der jeweiligen Auslandsvertretung, welche Unterlagen Sie für Ihren Visumsantrag benötigen, da die Dokumente je nach Antragsland unterschiedlich sein können.
Hinweis: Die Einreise- und Visabestimmungen für Deutschland können sich ändern. Bitte prüfen Sie alle Angaben zu den jeweiligen Visa vor der Einreise auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Quellen: Auswärtiges Amt, Euraxess Germany, Webseite der Ausländerabteilung der Stadt Paderborn

Die Einreise- und Visabestimmungen für Deutschland können sich ändern. Bitte prüfen Sie alle Angaben zu den jeweiligen Visa vor der Einreise auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Bitte beachten Sie: Diese Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Sie können nicht die Auskunft von Fachleuten ersetzen, sondern geben nur einen ersten Überblick über das Thema. Bitte lassen Sie sich ggf. bei der zuständigen Auslandsvertretung beraten.