Wahlen 2020 in Paderborn

Vermutlich haben Sie schon die Wahlplakate gesehen, die seit einiger Zeit in Paderborn an vielen Stellen zu sehen sind oder vielleicht haben Sie auch bereits eine Wahlbenachrichtung erhalten. Am 13. September 2020 finden im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen sowie in Paderborn außerdem die Wahl des Integrationsrates statt. Wahlberechtigt sind bei den Kommunalwahlen auch Bürger*innen anderer EU-Länder, der Integrationsrat wird von ausländischen oder eingebürgerten Bürger*innen der Stadt Paderborn gewählt.

Kommunalwahlen

Kommunalwahlen 2020 in Paderborn

Im Rahmen der Kommunalwahlen werden die Mitglieder des Stadtrats und des Kreistags sowie der/die Bürgermeister/in und Landrat/-rätin gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderes Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen 
  • mind. 16 Jahre alt sind
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Paderborn bzw. im Kreis Paderborn Ihre Hauptwohnung haben

Wie kann ich wählen?

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben:

  • Persönlich am Wahltag: Sie können am 13. September 2020 von 8.00 bis 18.00 Uhr persönlich im Wahllokal wählen. Die Adresse des Wahllokals finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Briefwahl: Sie können online Briefwahlunterlagen anfordern und per Briefwahl wählen.
  • Persönlich im Briefwahlamt: Sie können ab dem 17. August auch schon direkt im Briefwahlamt wählen (Adresse: Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn, Sitzungszimmer 0.10)

Bitte nehmen Sie zur persönlichen Stimmabgabe Ihren Ausweis und die Wahlbenachrichtigung mit.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen in Paderborn finden Sie auf der Webseite der Stadt Paderborn.

Wahl des Integrationsrats 2020

Wahl des Integrationsrats 2020

Der Integrationsrat ist die politische Vertretung von Migrantinnen und Migranten. Er berät die Politik in Ausschüssen und Sitzungen und diskutiert Fragen der Chancengerechtigkeit und der gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Paderborn.

Der Integrationsrat der Stadt Paderborn besteht aus 22 Mitgliedern, von denen 15 Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates von den Wahlberechtigten direkt gewählt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, mit der sie entweder eine Einzelbewerberin/einen Einzelbewerber oder eine Gruppe (Listenvorschläge) wählen kann. Die übrigen 7 Mitglieder des Integrationsrates werden aus der Mitte des Rates der Stadt Paderborn gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben
  • mind. 16 Jahre alt sind
  • sich mindestens seit einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Paderborn ihre Hauptwohnung haben.

Wenn Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie ca. 4 Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post.   

Wie kann ich wählen?

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben:

  • Persönlich am Wahltag: Sie können am 13. September 2020 von 8.00 bis 18.00 Uhr persönlich im Wahllokal wählen. Die Adresse des Wahllokals finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Briefwahl: Sie können online Briefwahlunterlagen anfordern und per Briefwahl wählen.
  • Persönlich im Briefwahlamt: Sie können ab dem 17. August auch schon direkt im Briefwahlamt wählen (Adresse: Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn, Sitzungszimmer 0.10)

Bitte nehmen Sie zur persönlichen Stimmabgabe Ihren Ausweis und die Wahlbenachrichtigung mit.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wahl des Integrationsrats in Paderborn finden Sie hier.