Neue Regelungen zur Eindämmung der Pandemie (2.11.2020) und neue Einreiseregelungen (8.11.2020)

Neue Regelungen zur Eindämmung der Pandemie (ab 2.11.2020)

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, treten im November neue Regelungen in Deutschland in Kraft, u.a.:

  • Restaurants, Cafés und Bars müssen schließen. Viele bieten jedoch einen Abhol- und/oder Lieferservice an. Infos dazu finden Sie in den FAQ.
  • Innerhalb Deutschlands sind keine touristischen Reisen erlaubt.
  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands erlaubt (maximal 10 Personen)
  • Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Museen und Theater aber auch Fitnessstudios und Massagesalons müssen schließen

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung und auf der Webseite des Landes NRW.

Da auch in Paderborn die Infektionszahlen gestiegen ist, gilt nun eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die neuen Regelungen werden sich auch auf die Universität Paderborn auswirken. Infos dazu finden Sie auf der Webseite der UPB.

Neue Regelungen für Einreisende  aus Risikogebieten (ab 8.11.2020)

Seit dem 8.11.2020 gelten neue Regelungen für Einreisende aus Risikogebieten. U.a. ist nun eine digitale Anmeldung vor der Einreise verpflichtend. Nach der Einreise ist eine 10-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Diese kann durch einen negativen Coronatest verkürzt werden, der jedoch frühestens 5 Tage nach der Einreise gemacht werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bei Fragen oder falls wir Sie unterstützen können, können Sie sich sehr gerne an uns wenden!