Aktuelle Regelungen zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland - Impfen (Stand: 16.07.2021)

Impfmöglichkeit ohne Termin

In Paderborn gibt es aktuell einige Möglichkeiten, sich ohne Termin impfen zu lassen, u.a. auch im Südring Center.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Terminbuchung im Impfzentrum für alle Bürger*innen möglich

Seit Samstag, 26. Juni, können alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren einen Impftermin im Impfzentrum Salzkotten vereinbaren. Damit entfällt in den Impfzentren die Schwerpunktsetzung auf Personen über 60 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Da in Paderborn/Salzkotten die Termine sehr schnell ausgebucht sind, kann sich ein Blick in die freien Termine anderer Impfzentren lohnen, z.B. in Höxter, Gütersloh oder Lippe.

Weitere Lockerungen: Kreis Paderborn seit Montag, 14. Juni in der Inzidenzstufe 1

Der Kreis Paderborn befindet sich laut Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab Montag, 14. Juni in der Inzidenzstufe 1 (höchstens 35) mit den weitreichendsten Lockerungen. Der Kreis hat an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 unterschritten. Mit Wirkung am übernächsten Tag gilt dann vieles weiter oder ist wieder erlaubt:

Ab Montag, 14. Juni ist Einkaufen weiterhin ohne Test und Termin in allen Geschäften möglich. Für den Besuch von Freibädern und Fitnesstudios braucht man keinen negativen Test mehr. Cafés und Restaurants dürfen drinnen und draußen öffnen, die Testpflicht für Gäste entfällt auch drinnen, weil die landesweite Inzidenz in NRW seit Freitag, 11. Juni, ebenfalls unter der 35 liegt.

Im öffentlichen Raum ist grundsätzlich zu allen anderen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen. Die neue Einstufung ermöglicht Treffen im öffentlichen Raum für beliebig viele Angehörige aus fünf Haushalten. Außerdem dürfen sich bis zu 100 Personen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten treffen. Immunisierte Personen, also Genesene und Geimpfte, zählen nicht mit, dürfen also unbegrenzt an diesen Treffen teilnehmen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie hier.

Aufhebung der Impfpriorisierung am 7. Juni 2021

Seit dem 7. Juni 2021 ist die Priorisierung bei den Impfungen aufgehoben. Das heißt, dass in den Tagen und Wochen ab dem 7. Juni nun jeder und jede einen Termin für eine Impfung vereinbaren kann – unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Beruf.

Leider kann es aufgrund des knappen Impfstoffes jedoch noch etwas dauern, bis tatsächlich alle geimpft werden können, die geimpft werden möchten.

In den Impfzentren muss der vom Bund zur Verfügung gestellte Impfstoff mindestens bis Mitte Juni komplett für Zweitimpfungen genutzt werden. Daher werden zunächst noch keine neuen Terminfenster in den Buchungsportalen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt. Sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, werden neue Termine in den Impfzentren buchbar sein.

Am besten erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Hausarzt bzw. lassen sich auf die Warteliste setzen.

Auch bei einer Impfanfrage an die Arztpraxen benötigt es aber leider etwas Geduld, da die niedergelassene Ärzteschaft abhängig von dem vom Bund beschafften Impfstoff ist und nicht alle Patientinnen und Patienten auf einmal geimpft werden können. Die Impfungen der niedergelassenen Ärzteschaft erfolgen in deren eigener Verantwortung. Es bleibt auch weiter den jeweiligen Arztpraxen überlassen, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Welcome Services!

"Corona-Notbremse" im Kreis Paderborn aufgehoben

Aufgrund niedriger Inzidenzen ist sei dem 22. Mai ist die "Corona-Notbremse" im Kreis Paderborn aufgehoben. Die aktuell geltenden Regeln finden Sie hier.

 

 

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Archiv:

"Corona-Notbremse" ab dem 24. April 2021 -> aufgehoben!

Aufgrund anhaltend hoher Inzidenzwerte im Kreis Paderborn gelten ab dem 24. April neue Regelungen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Neue Regelungen in Paderborn und Testpflicht für Einreisende

(Stand: 29.3.2021)

Ab Montag dem 29.3.2021 ist das Einkaufen in vielen Geschäften nur noch per "Click & Meet" möglich - Kund*innen müssen also vor dem Einkaufen einen Termin vereinbaren Ausnahmen gelten unter anderem für den Lebensmittelhandel und Drogerien.

Weitere Informationen

Ab dem 29.3.2021 sind Einreisen nach Deutschland per Flugzeug nur noch nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Der Test muss frühestens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland gemacht werden.

Verlängerung der geltenden Regelungen bis zum 18. April 2021

(Stand: 23.3.2021)

Bund und Länder haben die geltenden Corona-Regeln bis zum 18. April 2021 verlängert.

Die Bund-Länder-Vereinbarungen sehen vor, das Lockerungen zurückgenommen werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner drei Tage in Folge überschritten wurde.

Für Ostern gilt:

Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) werden zusätzlich einmalig als "Ruhetage" definiert. Es gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum.

Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Nur der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet.

Weitere Informationen

Übrigens: Bundesweit können Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Coronaschnelltest (PoC-Antigen-Test) durchführen lassen. Eine Übersicht über Testzentren, Apotheken und Arztpraxen, in denen Sie Tests bekommen/sich testen lassen können finden Sie hier.

Verlängerung der geltenden Regelungen und Planung von Öffnungsschritten

(Stand: 4.3.2021)

Bund und Länder haben die beschlossenen Corona-Regeln bis zum 28. März 2021 verlängert. In vielen Bereichen können die Länder bei niedrigen Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte erlauben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Neue Einreiseregelungen für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten

(Stand: 1.2.2021)

Einreisende ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, müssen bereits bei Einreise einen Nachweis einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen und diesen sowohl den zuständigen Behörden bei Einreise auf Anforderung sowie ggfs. dem Beförderungsunternehmen vor Antritt der Reise vorlegen. Weitere Informationen

Für Länder, in denen Virus-Mutationen weit verbreitet sind (so genannte Virusvarianten-Gebiete), besteht eine Beförderungsverbot.

Verlängerung der geltenden Regelungen bis zum 14. Februar 2021

(Stand: 22.1.2021)

Bund und Länder haben die geltenden Regelungen und Kontaktbeschränkungen bis zum 14. Februar 2021 verlängert.

In bestimmten Bereichen etwa in Bus und Bahn, in Geschäften, Altenheimen oder an bestimmten Arbeitsstätten, ist das Tragen von medizinischen Masken verpflichtend. Zu den medizinischen Masken zählen sogenannte OP-Masken und Masken der Standards KN95 oder FFP2.

Weitere Informationen

Regelungen bis zum 31. Januar 2021

(Stand: 6.1.2021)

Am 5. Januar wurden neue Regelungen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen, die voraussichtlich ab dem 11. Januar 2021 gelten sollen.

Die seit dem 16.12.2020 geltenden Maßnahmen (siehe unten) werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Zusätzlich werden einige Regelungen erweitert, u.a.:

Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit max. einer weitern nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können die Länder voraussichtlich weitere lokale Maßnahmen ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradiusauf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt.

Einreise: Ab dem 11. Januar 2021 sollen außerdem neue  Einreiseregelungen gelten: Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zusätzlich eine Testpflicht eingeführt werden. Einreisende müssen sich ab 11. Januar bis zu 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise testen lassen. Unabhängig davon bleibt es bei der zehntägigen Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann auch weiterhin durch ein negatives Ergebnis eines weiteren, frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommenen Tests verkürzt werden. Bestehen bleibt außerdem die Pflicht zu einer digitalen Einreiseanmeldung.

Kinderkrankengeld: Das Kinderkrankengeld  kann im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt werden. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hauseerforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass sich die Regeln je nach Bundesland unterscheiden können.

Neue Regelungen zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland ab dem 16.12.2020

(Stand: 15.12.2020)

Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, gelten neue Regelungen in Deutschland und im Bundesland Nordrhein-Westfalen, um die Covid-19-Pandemie einzudämmen.

Einige wichtige neue Regelungen:

  • Geschäfte, die nicht dem alltäglichen Bedarf dienen, schließen bis zum 10. Januar. Geöffnet bleiben z.B. Supermärkte, Wochemärkte, Apotheken, Banken, Tankstellen.
  • Abhol- und Lieferdienste können weiter genutzt werden. Übersicht über Lieferdienste von Geschäften, Restaurants und Lebensmittelgeschäften in Paderborn.
  • Bis zum 10. Januar gelten weiterhin die Beschärnkungen für private Kontakte: maximal fünf Personen aus zwei Hausständen dürfen zusammenkommen
  • Regelung für Weihnachten: Vom 24. bis zum 26.12. dürfen über den eigenen Hausstand hinaus maximal vier Personen zusammenkommen. Diese vier Personen dürfen aus mehr als einem weiteren Hausstand stammen, es muss sich aber um den engsten Familienkreis handeln. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet
  • Seit dem 14. Dezember 2020 ist die Präsenzpflicht in Schulen aufgehoben. In Nordhrein-Westfalen sollen die Kitas geöffnet bleiben, sie sollen aber möglichst nur genutzt werden, wenn dies absolut notwendig ist.
  • An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein "An- und Versammlungsverbot".

Eine Übersicht über die Regelungen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Regelungen je nach Bundesland variieren können. Die Regelungen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.