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Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Gleichstellungskonzepts

Förderlinie 3: Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren

I. Allgemeines

Zur Förderung insbesondere des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses hat das Präsidium im Rahmen der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts ein „Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren" eingerichtet.

II. Antragsberechtigung / Höhe der zu beantragenden Mittel

Antragsberechtigt im Programm „Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren" sind Fakultäten, die eine Professorin bzw. eine Juniorprofessorin extern berufen haben. Die Berufung muss hierbei nach dem jeweils vorherigen Antragstermin liegen. Pro Rufannahme können der berufenden Fakultät auf Antrag bis zu 30.000 € für Gleichstellungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Die Gesamtmittel des Programms reichen für insgesamt fünf Neuberufungen im Jahr aus, wobei Fakultäten, in denen Professorinnen aktuell am stärksten unterrepräsentiert sind, vorrangig gefördert werden.

III. Form der Antragstellung und Frist

Anträge in dieser Programmlinie sind in Abstimmung mit Antragstellungen in den Förderprogrammen „Einrichtung eines WiMi-Stellen-/Personalmittelpools für Absolventinnen“ und „Unterstützung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen durch WiMi-Stellen“ als Gesamtpaket seitens der Fakultäten dem Präsidium vorzulegen, das über die Vergabe der Mittel entscheidet. Anträge können jeweils über die Dekanate bis zum 15.10. eines jeden Jahres dem Präsidium vorgelegt werden. Die fakultätsspezifischen Einreichungsfristen für die fakultätsinterne Vorauswahl werden von den Dekanaten bekanntgegeben. Die bereitgestellten Mittel sind in der Regel in den auf dem Antragstermin folgenden 12 Monaten zu verausgaben.

Bei mehreren vorliegenden Anträgen muss seitens der Fakultät eine Priorisierung vorgenommen werden, die zu begründen ist. Diese Empfehlungsliste (max. 3 Vorschläge) an das Präsidium soll seitens der Fakultät unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet werden.
Dem Antrag sind ein Konzept mit den konkreten Maßnahmen, für die die Mittel beantragt werden, sowie ein Kostenplan hinzuzufügen. Beantragt werden können Mittel für Maßnahmen im Sinne des Gleichstellungskonzepts, insbesondere Maßnahmen zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses. Dabei soll es sich um neue Maßnahmen handeln bzw. um Ergänzungen bereits existierender Maßnahmen. Bei überschneidender Zielsetzung der Maßnahmen mit anderen Programmen (z. B. der Forschungsreserve der FK) soll deutlich werden, warum eine Förderung im Rahmen der Gleichstellung angestrebt wird.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Konzept über die geplanten Gleichstellungsmaßnahmen
  • Zeitplan
  • Kostenplan
IV. Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung beträgt ein Jahr. Eine Verausgabung über den Zeitraum hinaus ist zu begründen.

V. Berichtspflicht

Dem Präsidium ist nach Ende der Förderung über den Stand der geförderten Maßnahmen zu berichten.

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