Dienstvereinbarung zur Telearbeit
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu verbessern stellt die Universität Paderborn das Modell der „alternierenden Telearbeit“, als Möglichkeit der räumlichen und zeitlichen Flexibilisierung der Arbeitsorganisation, zur Verfügung.
Die Dienstvereinbarung zur Telearbeit regelt u. a. die Teilnahmevoraussetzungen der MitarbeiterInnen, räumliche Voraussetzungen und die Arbeitszeit sowie die Zeiterfassung durch das Gleitzeiterfassungssystem.
- Dienstvereinbarung Telearbeit (2008)
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Die Dienstvereinbarung zur Telearbeit ist hier einsehbar.
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