Wohngeld

Anspruchsberechtigte Student*innen

Wohngeld erhalten Mieter*innen oder Eigentümer*innen mit geringem Einkommen. Das Wohngeld soll zur wirtschaftlichen Sicherung eines den Grundbedürfnissen entsprechenden Wohnens dienen. Student*innen, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, können kein Wohngeld erhal­ten. Von dieser Regelung gibt es folgende Ausnahmen:

Student*innen, die mit Familienangehörigen zusammenleben (Kind(ern), Partner*in), die dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben. D. h., sobald mindestens eine Person im Haushalt lebt, die Anspruch auf Wohngeld hat, besteht ein Anspruch für den gesam­ten Haushalt. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Kind Bürgergeld nach dem SGB II erhält und selbst aus diesem Grund kein Wohngeld erhält.

Student*innen, die BAföG als Bankdarlehen beziehen, können seit dem 01.01.2009 einen Wohngeldantrag stellen.

Da das Wohngeld ein Mietzuschuss ist und nicht dem allgemeinen Lebensunterhalt dient, wird von einem Mindesteinkommen ausgegangen. Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung wird geprüft, ob die beantragende Person/ Familie inklusive des Wohngeldes mindestens über Einnahmen in Höhe von 80 % des Bedarfs von dem SGB XII verfügt. Wer diese Vorgabe nicht erfüllt, kann kein  Wohngeld beziehen. 

Die Höhe des Wohngelds wird von der örtlichen Wohngeldstelle berechnet nach:

  • der Anzahl zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8)
  • der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
  • dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)

Wohngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gezahlt. Eine Bewilligung kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Um die Anspruchsvoraus­setzungen zu belegen, muss zusammen mit dem entsprechenden Antragsvordruck eine Mietbe­scheinigung und ein Einkommensnachweis eingereicht werden. Welche Unterlagen im Einzelfall darüber hinaus erforderlich sind, erfahren Sie bei  der örtlichen Wohngeldstelle.

Weitere Informationen zum Wohngeld und den zuständigen Ansprechpartner*innen bei der Stadt Paderborn finden Sie hier.

Den Wohngeldrechner für NRW finden Sie hier

Gerne beräte Sie auch das FamilienServiceBüro zu den Anliegen rund um das Thema Wohngeld.