Kinderzuschlag

Eltern mit geringem Einkommen können einen Zuschlag zum Kindergeld erhalten - den Kinderzu­schlag.

Wer hat Anspruch?

Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn

  • für diese Kinder Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung, zum Beispiel aus dem Ausland, bezogen wird,
  • die monatlichen Einnahmen der Familie die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
  • das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen nicht zu hoch ist und
  • der Bedarf der Familie durch die Zahlung des Kinderzuschlags gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Bürgergeld besteht.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag

Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind ab dem 1. Januar 2024 monatlich 292 € monatlich. Einkommen (z.B. Unterhaltsleistungen oder Rente) und Vermögen des Kindes wird auf den Kinderzuschlag in unterschiedlichem Umfang angerechnet und reduziert die Höhe des Kinderzuschlags.

Die Mindesteinkommensgrenze ist erreicht, wenn das monatliche Bruttoeinkommen (z.B. aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld oder Krankengeld) bei Elternpaaren 900€ und bei Alleinerziehenden 600€ beträgt. Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag werden dabei nicht berücksichtigt. 

Der errechnete Kinderzuschlag muss zusammen mit anderem Einkommen und Vermögen der Fami­lie ausreichen, den Bedarf der gesamten Familie sicherzustellen, so dass kein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Der Bedarf einer Familie setzt sich zusammen aus den Regelbedarfen, den Mehrbedarfen (nach SGB II) und den Wohnkosten. 

Mit Hilfe des KiZ-Lotsen kann ermittelt werden, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Weitere Informationen finden Sie im „Merkblatt Kinderzuschlag“ der Familienkasse. 

Da die Regelungen zum Kinderzuschlag recht kompliziert sind, wenden Sie sich bei Fragen/Unsicherheiten an das Servicetelefon der Familienkasse (0800 4 5555 30, gebührenfrei) oder an das FamilienServiceBüro der Universität Paderborn. 

Agentur für Arbeit Paderborn
Familienkasse Detmold
(zuständig auch für Paderborn)
Braunenbrucher Weg 18
32758 Detmold
Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenfrei)
www.familienkasse.de