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Sonniger Start in das neue Semester (April 2023). Bildinformationen anzeigen

Sonniger Start in das neue Semester (April 2023).

Foto: Universität Paderborn, Besim Mazhiqi

Informationen für Mitarbeiter*innen

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirft viele Fragen auf. Bereits in der Schwangerschaft stellen sich Fragen zum Mutterschutz und zu finanziellen Leistungen in dieser Zeit. Aber auch Fragen zur Elternzeit und zum Elterngeld beschäftigen viele werdende Eltern bereits vor der Geburt ihres Kindes.

 

Mutterschutz

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zum Mutterschutz und den damit verbundenen Regelungen für den Arbeitsplatz sowie die finanzielle Absicherung während der Schutzfristen. 

Elternzeit

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zur Elternzeit.

Elterngeld

Auf der folgenden Seite finden Sie alle Regelungen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz von 2007 sowie die seit 2015 in Kraft getretenen Änderungen. 

Ansprechpersonen zum Thema Mutterschutz und Elternzeit an der UPB

Bei Fragen zu den Themen Mutterschutz und Elternzeit können Sie sich an das FamilienServiceBüro wenden:

Barbara Pickhardt

Telefon: 05251/ 60-3725
Fax: 05251/ 60-4211
E-Mail: barbara.pickhardt(at)upb(dot)de
Büro: E2.101

oder an die*den jeweilis zuständige*n Personalsachbearbeiter*in.

Die Abwicklung der Formalitäten (z. B. Annahme der Bescheinigung über die Schwangerschaft, Berechnung der Mutterschutzfristen) wird ausschließlich in der Verwaltung durch die Personalsachbearbeiter*innen erledigt.

Spezifische Regelungen für Beamt*innen

Für an der Universität Paderborn beschäftigte Beamt*innen regelt das Landesbeamtengesetz – LBG NRW die Elternzeit. Nähere Informationen dazu sind auf den Seiten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW zu finden. 

Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen für Beamt*innen

Eine weitere unbezahlte Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen ist Beamt*innen auch nach Ablauf der Elternzeit möglich. Hierbei kann es sich um eine vollständige, zeitlich befristete Beurlaubung handeln, nach deren Ende in der Regel eine Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz möglich ist. Oder die*der Beschäftigte vereinbart eine Beurlaubung für einen Teil der ursprünglichen Arbeitszeit, eine sogenannte Teilzeitbeurlaubung/ Teilzeitbeschäftigung. Diese ist in der Regel befristet und ermöglicht bei Bedarf hinterher auch wieder eine Aufstockung auf den ursprünglichen Umfang der Stelle.

Beamt*innen ist Urlaub ohne Dienstbezüge zu gewähren, wenn sie*er

  • ein Kind unter 18 Jahren oder
  • einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen.

Diese Beurlaubung bedarf der Zustimmung der*des Arbeitgebers*in und es besteht nur ein Anspruch auf die Beurlaubung bei Beamt*innen, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Bei Beamt*innen ist eine Beurlaubung bis zu zwölf Jahre möglich.

Zuschuss zur Krankenversicherung in der Elternzeit für Beamt*innen

Fragen zum Zuschuss zur Krankenversicherung in der Elternzeit können an die Beihilfestelle der Universität Paderborn gerichtet werden.

Befristungsrechtliche Regelungen für wiss. Mitarbeiter*innen mit Kind(ern)

Auf der folgenden Seite finde Sie Informationen zur Verlängerung befristeter Arbeitsverträge und zur Befristungsdauer von Arbeitsverträgen.

Familienfreundliche Gestaltung der Arbeitszeit/des Arbeitsorts an der UPB

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zur Gleitzeit, Teilzeit sowie zur alternierenden Telearbeit.

audit familiengerechte hochschule

Der Universität Paderborn wurde am 22. November 2005 als erster Universität in NRW das Grundzertifikat zum audit familiengerechte hochschule verliehen.

TOTAL E-QUALITY

Die Universität Paderborn hat für ihre an Chancengleichheit orientierte Personalpolitik das TOTAL E-QUALITY Prädikat erhalten.

Die Universität der Informationsgesellschaft