Stellvertreter eines Lehrenden
Der Stellvertreter eines Lehrenden hat in PAUL für alle Lehrveranstaltungen alle Rechte dieses Lehrenden!
Jeder Lehrende kann max. zwei Personen, die an der Hochschule als wissenschaftliche(r) oder als nichtwissenschaftliche(r) Mitarbeiter(innen) beschäftigt sind, das Recht übertragen, in PAUL an seiner Stelle zu handeln. Der Stellvertreter kann also alle Veranstaltungskommentare pflegen, Materialien für alle Veranstaltungen bereitstellen, alle PAUL-Nachrichten lesen und versenden, alle Teilnehmerlisten erstellen sowie alle Noten in PAUL online eintragen bzw. dorthin exportieren (soweit die Studierenden in den entsprechenden Prüfungsordnungen eingeschrieben sind).
- Dieses Recht kann keinem Studierenden, also auch keiner Studentischen oder Wissenschaftlichen Hilfskraft, übertragen werden.
- Eine Person kann Stellvertreter für mehrere Personen sein.
- Jeder Lehrende kann max. zwei Personen zu seinem PAUL-Stellvertreter ernennen. Die Übertragung der Rechte kann, muss aber nicht, befristet werden.
Beauftragung eines Stellvertreters
Das Antragsformular ist von dem Lehrenden, dem benannten Stellvertreter sowie der Dekanatsleitung zu unterschreiben und per Hauspost an das Dezernat 6 (Raum H2.103) zu versenden. Nach Einreichung des vollständig ausgefüllten Antrages erfolgt die Rechteeinstellung in PAUL seitens des Dezernat 6 und wird dann sofort gültig.
Technische Voraussetzungen
Damit eine Person in PAUL als Stellvertreter oder Lehrveranstaltungsassistent handeln kann, muss sie sich in PAUL anmelden können.
Falls die zu beauftragende Person noch nicht über einen Uni-Account verfügt, muss sie zuerst im IMT einen entsprechenden Zugang beantragen.