Antrag auf Einrichtung eines Stellvertreters
Wenn Sie sich als Lehrende/r durch einen Stellvertreter bei der Verwaltung Ihrer Lehrveranstaltungen und Prüfungen in PAUL unterstützen lassen möchten, nutzen Sie bitte das Antragsformular. Der Antrag ist von dem Lehrenden, dem benannten Stellvertreter sowie der Dekanatsleitung zu unterschreiben und per Hauspost an das Dezernat 6 (Raum H2.103) zu versenden.
- Dieses Recht kann keinem Studierenden, also auch keiner Studentischen oder Wissenschaftlichen Hilfskraft, übertragen werden.
- Eine Person kann Stellvertreter für mehrere Personen sein.
- Jeder Lehrende kann max. zwei Personen zu seinem PAUL-Stellvertreter ernennen. Die Übertragung der Rechte kann, muss aber nicht, befristet werden.
Antrag auf Einrichtung eines Stellvertreters
(Antrag bitte per Hauspost an das Dezernat 6 (Raum H2.103) versenden)
Alternativ können Sie sich auch durch Lehrveranstaltungsassistenten (LVA) unterstützen lassen, die keinen Zugriff auf die Prüfungsverwaltung und die Noten haben.
Mit der Zuordnung zu einer dieser beiden Rollen übertragen Sie einen Teil Ihrer Rechte an die beautfragten Personen, Sie bleiben als Lehrende/r aber weiterhin für die Durch- und Ausführung verantwortlich - und können alle Aufgaben auch weiterhin selber ausführen