Kontaktreisen in Europa
Für Kontaktreisen zu zukünftigen oder bestehenden Partnerhochschulen in Europa können Sie eine Förderung beantragen.
Rahmenbedingungen
- Inhaltlicher Fokus der Kontaktreise auf dem Studierendenaustausch einer Partnerschaft
- Förderberechtigte u.a.:
- Programmbeauftragte von Partnerschaften sowie ihre Mitarbeiter/innen
- Mitarbeiter/innen der UPB, die neue Partnerschaften im Erasmus+ Raum akquirieren
- Mitarbeiter/innen des International Office
Alle Teilnehmer/innen müssen in einem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Paderborn stehen und einen Dienstreiseantrag stellen können.
Antragsverfahren
- mind. 6 Wochen vor Aufenthalt: schriftliche formlose Meldung an das International Office (per E-Mail, s. Kontaktbox) unter Angabe von: Nachname, Vorname; E-Mail; Fakultät, Fach; Reise gemeinsam mit; Partnerhochschule; Daten An- und Abreise; Zielsetzung und geplanter ungefährer Ablauf der Kontaktreise
- Formlose Rückmeldung durch das International Office über Förderchancen
- Einreichung im International Office:
Einladung durch die Partnerhochschule (formlos, per E-Mail)
auf Anfrage: detaillierter Ablaufplan - Offizielle Förderzusage durch das International Office
- Dienstreiseantrag stellen: Dez. 4.1, Susanne Schwalk
Finanzielle Förderung
Aktuell wird die finanzielle Förderung wie bisher anhand von Stückkosten berechnet (s. Tagespauschale pro Aufenthaltstag und Fahrtkostenerstattung). Im Laufe des Wintersemesters 2019/20 wird die Förderung auf ein anderes Abrechnungsverfahren umgestellt. Informationen folgen rechtzeitig an dieser Stelle.
- Tagespauschale pro Aufenthaltstag
Die Tagespauschale orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Ziellands
Ländergruppen/Tagessätze 2019/20:
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
- Fahrtkostenerstattung
Die Höhe der Fahrtkostenerstattung richtet sich nach der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Diese Distanz wird europaweit einheitlich mit diesem Berechnungsinstrument ermittelt.
Erstattet werden:
- 0 km - 99 km (einfache Entfernung): 20 EUR
- 100 km – 499 km (einfache Entfernung): 180 EUR
- 500 km – 1.999 km (einfache Entfernung): 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km (einfache Entfernung): 360 EUR
Vergabeprinzipien an der Universität Paderborn
- First come, first served
- Kontaktreise als Einzelperson: Vollfinanzierung bis zu einer Aufenthaltsdauer von 5 Tagen (längere Aufenthalte werden in der gleichen Höhe wie ein 5-tägiger Aufenthalt finanziert)
- Kontaktreise zu zweit: Vollfinanzierung bis zu einer Aufenthaltsdauer von 5 Tagen für Person 1, Finanzierung einer Aufenthaltsdauer von 2 Tagen (unabhängig von der realen Aufenthaltsdauer) für Person 2
- Das International Office behält sich vor, je nach inhaltlicher Gestaltung der Reise einen kürzeren Förderzeitraum als den realen Aufenthaltszeitraum festzulegen.
Beratung im International Office
Anne Häseler
(Elternzeitvertretung von Juliane Wiese)
Erasmus+ Hochschulkoordination
Erasmus+ zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken (STA/STT)
Tel: (+49) 5251 60 3209, Raum: I4.213
E-Mail: anne.haeseler(at)zv.upb(dot)de
Beratung nach Vereinbarung
Erasmus+ an der UPB
- Erasmus+ Code: D PADERBO01
- EUC: 28357, Charta
- Erasmus+ Policy Statement
Programmländer in Erasmus+
- die EU-Mitgliedstaaten
- Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich
Weitere Informationen

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.