Auslandsaufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Über das Erasmus+-Programm können Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken gefördert werden. Informationen zu Fortbildungsaufenthalten außerhalb des Erasmus+-Raumes mit den  Partnerländern finden Sie im Bereich Mobilität mit Partnerländern - International Credit Mobility. Im folgenden finden Sie ausschließlich Informationen zu Lehraufenthalten innerhalb des Erasmus+-Raumes, in den Erasmus+-Programmländern.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) innerhalb des Erasmus+-Raumes

Erasmus+ Leitaktion KA131 - neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027

Eine Woche lang dem Pressesprecher der Universidad de Vigo über die Schultern schauen? Sich mit Bibliothekaren aus ganz Europa bei einer Staff Training Week in Helsinki austauschen? Die Englischkenntnisse in einer Sprachschule in Limerick auffrischen?

Erasmus+ fördert Fort- und Weiterbildungen im europäischen Ausland (Erasmus+ Raum) für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen auf vielfältige Weise:

  • Job Shadowing im gleichen/ähnlichen Arbeitsgebiet

Staff Training Weeks sind von Hochschulen organisierte, meist ca. einwöchige Gruppenveranstaltungen. Manche dieser Staff Training Weeks richten sich an alle Hochschulangehörigen, viele aber an bestimmte Berufsgruppen, z.B. Bibliothekar*innen, Finanzfachkräfte, Mitarbeiter*innen des Career Service etc.

Suchmöglichkeiten zu Staff Training Weeks finden Sie auf der Erasmus Staff Training Platform Imotion http://staffmobility.eu/ sowie auf der Übersichtsseite von Staff Training Week Angeboten, welche wir von europäischen Hochschulen und Fortbildungsanbietern erhalten haben. Bitte beachten Sie dabei die Bewerbungsfristen und -modalitäten der jeweiligen Anbieter.

Die Teilnahme an einer Staff Training Week ist in der Regel kostenlos. Zur Deckung Ihrer Reise- und Aufenthaltskosten können Sie eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ STT beantragen.

  • Sprachkurse
  • Fortbildungen, z.B. zu Projektmanagement, Drittmittelakquise o.Ä.
  • Hospitationen in einem Unternehmen/einer Institution

Analog zur Förderung innerhalb des Erasmus-Raumes mit Programmländern gibt es auch Fördermöglichkeiten außerhalb des Erasmus-Raumes mit den sogenannten Partnerländern.

Rahmenbedingungen

  • Förderberechtigte und Teilnahmebedingungen:
    Personen, die in einem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit der UPB stehen. Ein Lehrauftrag oder Honorar-Vertrag ist nicht ausreichend.
  • Mögliche Dauer der Fort- und Weiterbildung: zwei bis 60 Tage (ohne An- und Abreise)
  • Umfang der Fort- und Weiterbildung: mind. 20 h Unterricht in einer Woche (7 Tage) oder einem kürzeren Zeitraum.

Finanzielle Förderung

  • Vergabeprinzip erfolgt nach "first come, first served"
  • Die Erasmus+ Fördermittel sind begrenzt. Allgemein gilt eine Bewerbungsfrist von mind. 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn. Für eine bessere Planbarkeit der Erasmus+ Mittel bitten wir jedoch um eine frühzeitige Beantragung.

2022/23: gültig für Reisen zwischen 01.11.2023 - 30.06.2024)

  • Vollfinanzierung (Tagespauschalen) für bis zu 6 Aufenthaltstage (Lehrtage an der Gasteinrichtung) und
    • 0-2 Reisetage bei Anreise/Abreise mit Flug, Schiff, Auto
    • 0-6 Reisetage bei Anreise/Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (grünes Reisen): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto und sonstige nachhaltige Verkehrsmittel. Beispiel: Wenn die Gasteinrichtung so weit enfernt ist, dass Sie mit dem Bus 2 Tage unterwegs sind, können für Hin- und Rückreise 4 zusätzliche Reisetage beantragt werden.

Tagespauschale und Ländergruppen

Die Tagespauschale orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Ziellands

Gültige Tagessätze für das Erasmus+ Projekt 2022 (gültig für Aufenthalte bis 30.06.2024).

Gruppe Fördersätze Länder
1 180 Euro am Tag Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, zusätzlich: Vereinigts Königreich
2 160 Euro am Tag Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern
3 140 Euro am Tag Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn

Die Höhe der Reisekostenpauschale richtet sich nach der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Diese Distanz wird europaweit einheitlich mit diesem Berechnungsinstrument ermittelt.

Grünes Reisen:

Wenn für mindestens 50% der Reise "nachhaltige" Verkehrsmittel genutzt werden, wird bei entsprechender Entfernung eine erhöhte Reisekostenpauschale gezahlt. Als "nachhaltige" Verkehrsmittel gelten (Stand 11/2021): Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß. Allein im Auto zu fahren fällt nicht darunter.

Erstattet werden:

Distanz Wie viel? Wie viel für grünes Reisen?
10 km - 99 km 23 EUR -
100 km – 499 km 180 EUR 210 EUR
500 km – 1.999 km 275 EUR 320 EUR
2.000 km – 2.999 km 360 EUR 410 EUR

Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung

Mitarbeitende an Hochschulen mit einer Behinderung (ab GdB 20) oder einer chronischen Erkrankung, welche für einen Auslandaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden, können – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) – über die Heimathochschule Unterstützung real anfallender Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro) beantragen. Es erfolgt eine individulle Einschätzung der zu erwartenden Mehrkosten, die voraussichtlich während der Erasmus+ Mobilität entstehen werden und nicht von anderen Kostenträgern abgedeckt werden. Berücksichtigt werden zum Beispiel Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien oder eine Begleitperson.

Informationen zur Zusatzförderung für Teilnehmende mit Behinderung/chronischer Erkrankung sowie zur Barrierefreiheit im Ausland finden Sie auf den Webseiten des DAAD.

Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden muss. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Kind (ab Projekt 2022)

Mitarbeitende an Hochschulen, welche für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können ab dem Projekt 2022 – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) – über die Heimathochschule die Unterstützung real anfallender Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro) beantragen.

Informationen zur Zusatzförderung für Teilnehmende mit Kind/ern finden Sie auf der Webseite des DAAD.

Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden muss. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Beratung im International Office

Juliane Wiese
Erasmus-Hochschulkoordination
Erasmus zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken (STA/STT)

Tel: (+49) 5251 60 3209, Raum: I4.213
E-Mail: juliane.wiese[at]zv.uni-paderborn.de
Beratung nach Vereinbarung

Erasmus+ an der UPB
Programmländer in Erasmus+
  • die EU-Mitgliedstaaten
  • Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, zusätzlich: Vereinigtes Königreich

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.