International Credit Mobility (ICM)/ Mobilität mit Partnerländern

Erasmus+ Leitaktion 171

Mit dem neuen Erasmus+ Programm der Europäischen Union "Mobilität mit Partnerländern" (Erasmus+ International Credit Mobility) ist eine finanzielle Förderung durch Erasmus+ auch für die Mobilität zu Lehrzwecken (STA, für Lehrende) sowie zu Weiterbildungszwecken (STT, für wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) an ausgewählten außereuropäischen Partneruniversitäten möglich. Lehrende und Mitarbeiter*innen dieser ausgewählten Partneruniversitäten können ebenfalls gefördert werden, insofern vertraglich vereinbart. 

Die Universität Paderborn kooperiert im Rahmen dieses Programmes mit den Partnerländern Algerien, Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Israel, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Marokko, Togo und Tunesien und folgenden Partneruniversitäten:

Algerien:
1. Djillali Liabes University of Sidi Bel Abbes (Chemie)

Argentinien:
1. Universidad Nacional de las Artes (Romanistik)
2. Universidad de Buenos Aires (Romanistik)

Bosnien und Herzegowina:
1. Universität Sarajevo (Wiwi/Recht, Theologie)
2. Universität Mostar (Anglistik/Amerikanistik)

Israel:
1. Bar-Ilan University, Ramat Gan (Philosophie)

Kamerun:
1. Université de Yaoundé I (Germanistik)

Kenia:
1. Kenyatta University (Germanistik)

Kolumbien:
1. Universidad de Caldas (Romanistik)

Marokko:
1. Université Sidi Mohamed Ben Abdellah, Fes (Germanistik)
2. Université Mohammed V, Rabat (Germanistik)

Togo:
1. Université de Lomé (Germanistik)
2. Université de Kara  (Germanistik)

Tunesien:
1. Université de Carthage, Tunis (Germanistik)
2. Université de la Manouba, nahe Tunis (Germanistik und Romanistik)
3. Université de Gabes (Germanistik)
4. Université de Monastir (Germanistik)

 

Fördersätze STA / STT:

Entsendeland Zielland   Betrag bis einschließlich 14. Fördertag
des Aufenthalts
Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts
Deutschland Partnerland   180 Euro pro Tag 126 Euro pro Tag
Partnerland Deutschland   160 Euro pro Tag 112 Euro pro Tag

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.

Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt fünf Tage und die maximale Aufenthaltsdauer 60 Tage. Bei einer Mobilität zu Lehrzwecken müssen mindestens acht Stunden pro Woche unterrichtet werden.

Sonderförderung für Lehrende und Mitarbeitende mit Schwerbehinderung

Auf Antrag erhalten Sie den finanziellen Mehrbedarf bis zu 10.000 € zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung. Es erfolgt eine individulle Einschätzung der zu erwartenden Mehrkosten, die voraussichtlich während der Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen werden und nicht von anderen Kostenträgern abgedeckt werden. Berücksichtigt werden zum Beispiel Mehrkosten für eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien oder eine Begleitperson.

  • Grad der Behinderung von mindestens 50
  • Die Förderung kann nur für über Erasmus+ finanziell geförderte Zeiträume beantragt werden
  • Diese Art der Sonderförderung bedarf eines ausführlichen Antrags auf Sonderförderung. Die Antragsunterlagen erhalten Sie im International Office. Der ausführliche Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD vorliegen.
  • Kopie des Behindertenausweises
  • Ablehnung anderer Kostenträger (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk)
  • Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege der entstanden Kosten (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.)

Bewerbung

Für Informationen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Stefan Blecke.

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Erasmus+ an der UPB

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.