Orientierung
An dieser Stelle möchten wir Ihnen in kurzgefasster Form den schnellen Zugang zu häufig nachgefragten Themenfeldern bezüglich Ihres Aufenthaltes an der Universität Paderborn ermöglichen.
Orientierungsphase
Informationen zur offiziellen Orientierungsphase finden Sie auf den Webseiten der Zentralen Studienberatung (ZSB).
Wenn Sie Studierende der Uni Paderborn kennenlernen möchten sind Sie herzlich zum internationalen Kaffeetreff eingeladen. Pandemiebedingt wird sich zur Zeit in Webmeetings getroffen. Der Kaffeetreff ist über Facebook organisiert.https://www.facebook.com/groups/kaffeetreff.upb
Visum zur Einreise
Studierende sind für die Beantragung eines entsprechenden Aufenthaltstitels selbst verantwortlich. Das vorliegen eines gültigen Visums wird bei der Einschreibung nicht geprüft. Die Universität besitzt keine Möglichkeit die Bearbeitung des Visumsantrages in den Botschaften zu beschleunigen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einschreibung zwar ohne Visum möglich ist und an Online-Lehrveranstaltungen teilgenommen werden kann, jedoch die Möglichkeit zur Einreise für die Erlangung eines Studienabschlusses unbedingt notwendig ist. Zudem verbessert die bestehende Einschreibung an einer deutschen Hochschule nicht die Chancen darauf ein Studienvisum zu erhalten.
Wohnmöglichkeiten
Die Studierendenwohnheime werden von dem Studierendenwerk Paderborn verwaltet. Hier finden Sie den Wohnplatzantrag. WIr möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das International Office keinen Einfluss auf die Vergabe von Wohnplätzen besitzt und selber keine Wohnplätze vermittelt. Weiterführende Informationen zur Wohnungssuche finden Sie hier!
Krankenversicherung
Wenn Sie unter 30 Jahre alt sind unterliegen Sie als Student in Deutschland grundsätzlich der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie sich jedoch während des Studiums Ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben (z.B. bei einer erfolgten Ferneinschreibung und der Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen während der Corona-Pandemie) unterliegen Sie nicht der Krankenversicherungspflicht. Diese tritt jedoch für das gesamte Semester rückwirkend in Kraft, sobald Sie in Deutschland einreisen, d.h. wenn Sie für eine Prüfung kurz vor dem Semesterende einreisen, müssen Sie die Versicherungsprämie für das gesamte Semester zahlen. Für die Einschreibung wir von der Universität auf jeden Fall eine Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung benötigt, die aussagt, dass Sie entweder einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzen, oder nicht der Krankenversicherungspflicht (Bescheinigung der Versicherungsfreiheit) unterliegen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite über Finanzen und Versicherungen.