Versicherungen, Visa und Sicherheit

Versicherungen

Die Universität Paderborn stellt keine Versicherungen. In den Stipendienprogrammen Erasmus+ und PROMOS ist ebenfalls kein Versicherungsschutz inbegriffen. Bitte informieren Sie sich daher selbstständig und umfassend, ob Sie über ausreichenden Versicherungschutz verfügen.

Bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb der Europäischen Union oder in Island, Liechtenstein und Norwegen sind Sie über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) krankenversichert. Es besteht jedoch nur ein Grundversicherungsschutz, also Zugang zu medizinisch notwenigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung, ob der durch die EHIC gegebene Versicherungsschutz für Sie persönlich ausreicht. Je nach Zielland und Vorerkrankungen kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein, insbesondere wenn ein medizinischer Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Auch Rückführungskosten im Todesfall sind i.d.R. nicht inbegriffen. Es ist möglich, dass der Versicherungsschutz im Zielland nicht den in Deutschland gewohnten Mindeststandards entspricht. Die gesetzliche deutsche Krankenversicherung übernimmt nur die Behandlungskosten, die in Deutschland für eine etwaige Behandlung anfallen. Zudem müssen Sie i.d.R. im Falle einer Behandlung in Vorkasse treten, sofern es sich nicht um ein Vertragskrankenhaus Ihrer Krankenkasse in Deutschland handelt.

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt jedoch nicht für Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor.

Bei einem Auslandsaufenthalt außerhalb des Gültigkeitsraums der Europäischen Krankenversicherungskarte benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Auslandskrankenversicherungen werden von verschiedenen privaten Anbietern angeboten. Auch einige gesetzliche Krankenversicherer haben entsprechende Zusatzversicherungen im Angebot. Das Leistungsspektrum ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich daher gut über die verschiedenen Anbieter und die jeweiligen Konditionen. Die auf dem Markt angebotenen günstigen Reisekrankenversicherungen mit begrenzter Gültigkeitsdauer sind für einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt nicht ausreichend!

Achtung: Es kommt vor (z.B. in den USA), dass Ihre Gasthochschule eigene Versicherungspakete für Studierende anbietet und diese für Austauschstudierende verpflichtend sind. Damit wollen die Hochschulen von Ihrer Seite sichergehen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und Studierende nicht in eine Notsituation geraten. Im Zuge des Registrierungsprozesses an der Partnerhochschule erhalten Sie i.d.R. Informationen hierzu.

Beachten Sie bei Ihrer Recherche unbedingt auch Pandemie-Klauseln, vor Ausreise bestehende Reisewarnungen und ggf. Rückhol-Regelungen.

Wichtig für Praktikant*innen:
Sofern Sie im Ausland ein Praktikum machen und ein Entgelt hierfür beziehen, ist es möglich, dass Sie sich direkt im Zielland krankenversichern müssen. Besprechen Sie Ihren speziellen Fall unbedingt mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber. Sollten Sie sich vorübergehend im Gastland versichern müssen, kann es Sinn machen seine Versicherung in Deutschland vorübergehend auf eine Anwartschaft umzustellen, um nach Ihrer Rückkehr gleiche Konditionen zu erhalten.

  Entgelt Versicherung
Pflichtpraktikum ohne Entgelt Versicherung in D mit EU-Versicherungskarte
mit Entgelt ggf. temporäre Abmeldung in D und KV im Zielland
Freiwilliges Praktikum ohne Entgelt Versicherung in D mit EU-Versicherungskarte
mit Entgelt Temporäre Abmeldung in D und KV im Zielland

Ihre Haftpflichtversicherung muss Schäden abdecken, die Sie während des Ausfenthalts verursachen - unabhängig davon, ob Sie sich bei der Arbeit/ an der Gasthochschule befinden, oder privat im Gastland agieren.

In den einzelnen Ländern, die sich an transnationaler Lernmöbilität für Praktika beteiligen, gelten unterschiedliche Haftpflichtregelungen. Praktikanten laufen daher Gefahr, nicht abgedeckt zu sein. Stellen Sie sicher, dass Ihre Haftpflichtversichung mindestens Schäden abdeckt, die Sie am Arbeitsplatz verursachen. Ggf. kann dieser Versicherungsschutz von Ihrer Gasteinrichtung übernommen werden. Informieren Sie sich hier ausgiebig. Sehen die nationalen Regelungen Ihres Gastlands einen solchen Schutz nicht zwingend vor, kann dieser nicht von der Aufnahmeeinrichtung verlangt werden. Sie müssten sich also privat hierum bemühen. Auch wenn der Arbeitgeber Schäden abdeckt, die Sie am Arbeitsplatz versursachen, ist dadurch nicht unbedingt gewährleistet, dass Sie für private Schäden abgedeckt sind. Informieren Sie sich in diesem Fall über mögliche Zusatzversicherungen.

Der Unterschied zwischen (gesetzlicher) Krankenversicherung und Unfallversicherung besteht darin, dass die Krankenversicherung zwar die medizinische Erstversorgung bei Unfällen abdeckt, nicht jedoch für Folgeschäden, die aus den Unfällen entstehen können (z.B. Invalidität), eintritt. Um auch für Folgeschäden abgesichert zu sein, ist eine Unfallversicherung unabdingbar. Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, dass es sich NICHT um eine Reiseversicherung handelt und die Versicherung private Unfallereignisse UND jene am Arbeitsplatz/Studienort während der gesamten Mobilitätsdauer abdeckt.

Als Praktikant benötigen Sie eine Versicherung, die Schäden durch Arbeitsunfälle abdeckt. In vielen Ländern sind Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen durch den Arbeitgeber versichert. Der Umfang, in dem transnationale Praktikanten durch dieselbe Versicherung abgedeckt sind, kann sich jedoch in den einzelnen Ländern unterscheiden, die sich an Programmen der transnationalen Lernmobilität beteiligen. Bitte prüfen Sie, ob eine Arbeitsunfallversicherung besteht.
Bietet Ihre Aufnahmeeinrichtung keinen solchen Schutz (der nicht verlangt werden kann, wenn er nicht durch die nationalen Relegungen des Gastlandes vorgeschrieben ist), müssen Sie sicherstellen, dass Sie privat eine solche Versicherung abschließen.

Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen, in der Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung inbegriffen sind.

 

Visum

Als Staatsbürger*in eines Mitgliedstaats der Europäischen Union benötigen Sie innerhalb der EU kein Visum. Bitte beachten Sie dennoch die jeweils vor Ort geltenden Regelungen zu Meldepflichten etc..

Als Nicht-EU-Bürger*in oder bei einem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union informieren Sie sich bitte bei der jeweils zuständigen Vertretung/Botschaft über die aktuell geltenden Visa-Bestimmungen. In der Regel benötgen Sie zur Beantragung des Visums den Acceptance Letter, welchen Sie nach dem erfolgreichen Registrierungsprozess an der Partnerhochschule von dort erhalten.

REST-Richtlinie: Sollten Sie die Staatsbürgerschaft eines Drittstaates (Staates außerhalb der Europäischen Union) haben, wenden Sie sich bitte an die Gasthochschule bezüglich eines vereinfachten Verfahrens zur Beantragung eines Visums.

 

Reise- und Sicherheitshinweise

Bitte verfolgen Sie in regelmäßigen Abständen die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.

Wir empfehlen Ihnen, sich während Ihres Auslandsaufenthalts in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND registrieren zu lassen.