Informationen zur Wohnraumvergabe

Das Studierendenwerk Paderborn vermittelt in Kooperation mit dem International Office Wohnraum an Austauschstudierende, die für ein bis zwei Semester nach Paderborn kommen. Da auf dem freien Markt oft nicht genügend möblierte Zimmer angeboten werden, ist die Universität Paderborn darauf angewiesen, dass Sie Ihren Wohnraum während Ihres eigenen Auslandsaufenthalts zur Verfügung stellen. Für Sie hat dies den Vorteil, dass die Vermietung Ihres Zimmers gesichert ist, während Sie im Ausland sind. Das Studierendenwerk bemüht sich bei der Verteilung der Zimmer und Wohnungen natürlich immer, sowohl Ihre als auch die Interessen der Austauschstudierenden zu berücksichtigen.

Mit der Zusage für einen Studienplatz an einer der Partnerhochschulen erhalten Sie das Formular „Wohnraum für Austauschstudierende von Partnerhochschulen der UPB“ (s. Mobility Online), welches Sie auf jeden Fall unmittelbar nach der Zulassung durch unsere Partnerhochschule, spätestens aber bis zum 15. Mai eines Jahres (für einen Auslandsaufenthalt im Wintersemester) bzw. 15. November eines Jahres (für einen Aufenthalt im Sommersemester) dem Studierendenwerk zukommen lassen müssen. Unter Punkt 11 wird das Vorgehen erklärt, falls Sie Ihr Zimmer in Ausnahmefällen nicht anbieten können.

Das Studierendenwerk (STW) bemüht sich, Ihnen so schnell wie möglich eine*n Untermieter*in zu organisieren oder Ihnen eine Rückmeldung zu geben, falls das Zimmer aus unterschiedlichen Gründen nicht vermietet werden kann (z.B. zu große Entfernung zum Campus, zu hohe Mietkosten, usw.). Hierfür ist das STW zunächst auf den Erhalt der Mietgesuche der Austauschstudierenden angewiesen – vorher können die Zimmer nicht vergeben werden. Erfahrungsgemäß können Sie mit einer Rückmeldung des Studierendenwerks i.d.R. ca. 2 – 3 Monate vor offiziellem Beginn des Austauschprogramms für Austauschstudierende an der Universität Paderborn rechnen. Nähere Angaben zum Zeitraum der Vermietung finden Sie unter Punkt 5.

Frau Alessia Fontes de Lucia vom Studierendenwerk (siehe rechte Spalte) ist Ihre Ansprechpartnerin für die Vermittlung. Sie schickt der*dem Austauschstudierenden Ihr Angebot per E-Mail zu und informiert Sie bei Annahme oder Ablehnung des Angebots. Der*die Austauschstudierende erhält dann Ihre Kontaktdaten, um direkt alles Weitere mit Ihnen abstimmen zu können (z.B. Kaution, s. Punkt 6). Bitte beachten Sie, dass es aus zeitlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich ist, dass Sie oder ggf. Ihre WG-Mitbewohner*innen den*die Austauschstudierende*n selbst in einem Auswahlverfahren mit aussuchen oder dass Präferenzen bzgl. der Herkunftsländer berücksichtigt werden.

Sie behalten Ihren regulären Mietvertrag und überweisen auch weiterhin Ihre Miete an Ihre*n Vermieter*in. Bitte schließen Sie mit dem*der Austauschstudierenden einen Untermietvertrag oder eine ähnliche bindende Vereinbarung ab, um bei eventuellen Problemen oder Ausfallmieten abgesichert zu sein.

Wohnungsgeberbescheinigung: Seit November 2015 ist es gemäß des Bundesmeldegesetzes als Wohnungsgeber*in erforderlich, eine „Vermieterbescheinigung“ (oder „Wohnungsgeberbescheinigung“) auszufüllen und das Formular anschließend unterschrieben dem*der Untermieter*in (in diesem Fall dem*der Austauschstudierenden) auszuhändigen. Dies ist unbedingt notwendig, damit sich der*die Austauschstudierende fristgerecht innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ankunft in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmelden kann. Bitte sorgen Sie dafür, dass bei Anreise des*der Studierenden das unterschriebene Dokument bereits vorliegt. Weitere Informationen zu diesem Thema sowie das Formular zum Herunterladen finden Sie auf der Webseite des Einwohneramtes Paderborn: Einwohneramt Paderborn.

Der Zeitraum der Vermietung kann unter Umständen vom Zeitraum Ihres eigenen Auslandsaufenthaltes abweichen. In der Regel kommen Austauchstudierende für ein oder zwei Semester nach Paderborn und absolvieren bei uns vor Studienbeginn noch einen 4-wöchigen Sprachkurs. Wir benötigen entsprechend üblicherweise Zimmer ab Anfang September oder Anfang Oktober bzw. ab Anfang März oder Anfang April. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Studierende etwas früher anreisen möchten. Bitte geben Sie daher neben dem Zeitraum, in dem Sie effektiv im Auslandsstudium sind, unbedingt auch den grundsätzlichen Gesamtzeitraum an, in dem Sie Ihr Zimmer zur Verfügung stellen können, damit wir wissen, ob ein Zimmer ggf. früher zur Verfügung stände, als die üblichen o.g. Zeiträume.

Wichtig: Bitte beachten Sie hier aber, dass unser Programm und die Sprachkurse offiziell immer erst ab Anfang September oder März beginnen. Eventuelle Mietausfälle, die bei einer früheren Anreise der Austauschstudierenden entstehen würden – siehe auch Punkt 7 – werden vom International Office grundsätzlich erst ab Programmbeginn Anfang September oder März übernommen. Vorher halten sich die Austauschstudierenden noch nicht zum Studienzweck in Paderborn auf, so dass hier auch keine Kosten übernommen werden könnten.

Wir raten Ihnen von Ihrem*Ihrer Untermieter*in, eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete zu nehmen und diese beim Auszug, wenn alles ordentlich hinterlassen wurde, (ggf. bar) zurückzuzahlen. Bitte stellen Sie sicher, dass das Zimmer auch wirklich kontrolliert wurde, ehe die Kaution ausgezahlt wird.

Für die Miete und Nebenkosten legen Sie bitte immer vorab einen Pauschalbetrag fest, der die normalerweise anfallenden Kosten abdeckt und der dem*der Austauschstudierenden monatlich berechnet wird. Erfahrungsgemäß ist es eher schwierig, im Nachgang eine Nebenkostenrechnung aufzuteilen und sich den Betrag zahlen zu lassen, wenn sich der*die Studierende bereits wieder im Heimatland befindet.

Sollte eine Vermietung Ihrer Unterkunft für das STW aus unterschiedlichen Gründen schwierig sein oder der*die Austauschstudierende das Studium in Paderborn aus nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. wegen Krankheit) abbrechen, wird das STW zunächst versuchen eine*n Ersatzmieter*in zu finden. Falls hierdurch niemand gefunden werden kann, wird das STW noch einmal an Sie herantreten und anfragen, ob Sie selbst kurzfristig eine*n Nachmieter*in benennen können.

In dringenden, nicht vermeidbaren Notfällen wird die Ausfallmiete vom International Office übernommen. Dies setzt voraus, dass Sie die benötigen Formulare für eine potentielle Vermietung rechtzeitig zu den in Punkt 1 genannten Fristen zur Verfügung gestellt haben. In diesem Fall erhalten Sie die Miete ggf. inklusive der Nebenkosten wie Strom, Wasser und Gas (Ausnahme: Telefonrechnung) für die mit dem*der Austauschstudierenden eigentlich vereinbarten Mietdauer - erstattet. Maximal werden im Notfall sechs Monate erstattet (siehe dazu auch Punkt 5).

Es ist wichtig, dass Sie eine*n Ansprechpartner*in für die Zeit Ihrer Abwesenheit benennen, der*die den Schlüssel übergibt, den Untermietvertrag abschließt und die Wohnungsgeberbescheinigung übergibt, die vereinbarte Kaution in Empfang nimmt und die Mietzahlungen kontrolliert. Der*die Ansprechpartner*in sollte auch bei möglichen Problemen mit der Wohnung (Heizung fällt aus o.ä.) erreichbar sein und die Verhandlungen mit dem Vermieter führen können. Bei etwaigen Problemen mit der*dem Austauschstudierenden sollte sich der*die Ansprechpartner*in umgehend im Studierendenwerk melden. Es ist wichtig, dass er*sie auf jeden Fall während der Ankunft des Studierenden in Paderborn erreichbar ist. Normalerweise werden die Austauschstudierenden bei Ihrer Ankunft von einem*einer Paderborner Studierenden („Paten*in“) begleitet und unterstützt. In den meisten Fällen holen die Pat*innen im Vorfeld auch den Schlüssel bereits ab.

Eine Befreiung von der Bereitstellung Ihres Wohnraumes kann in bestimmten begründeten Fällen erfolgen, z.B.

  • wenn Ihr Zimmer sich in der Wohnung Ihrer Eltern befindet,
  • wenn es sich um eine gemeinsame Wohnung mit einem gemeinsamen Schlafzimmer mit dem*der Lebenspartner*in handelt,
  • bei Nichtzustimmung des*der Vermieters*in,
  • wenn die Mietkosten vergleichsweise hoch sind,
  • wenn das Zimmer zu weit außerhalb liegt, so dass es schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.

Sollten Sie Ihren Wohnraum aus den oben genannten oder ähnlichen Gründen nicht anbieten können, muss das Wohnbereitschaftsformular trotzdem – allerdings ohne konkretere Angaben zu Ihrer Wohnung – mit Ihren Kontaktdaten ausgefüllt sowie eine kurze schriftliche Begründung/Antrag auf Befreiung an das STW geschickt werden. Das STW wird die Begründung prüfen und Sie im Normalfall von der Wohnraumbereitstellung befreien. Entsprechend müssten Sie dann selbst jemanden zur Zwischenmiete suchen oder das Zimmer kündigen, während Sie im Ausland sind.

Die Zimmervermittlung an Austauschstudierende läuft bereits seit vielen Jahren erfolgreich und meist sehr unkompliziert ab. Sollte es dennoch Probleme mit der Vermietung geben, können Sie uns gerne ansprechen. Wir bemühen uns dann um eine Lösung. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall zunächst Kontakt zum STW auf.

Bitte bedenken Sie auch, dass sich kulturelle Normen und Regeln – also z.B. das, was jede*r für sich in Bezug auf Höflichkeit, Kommunikation und Sauberkeit versteht, von Land zu Land häufig sehr stark unterscheiden. Missverständnisse können aus unserer Erfahrung heraus aber meist sehr leicht durch Gespräche, bevor sich Enttäuschung und Unwillen festgesetzt haben, aus dem Weg geräumt werden!

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung - ohne Sie könnten die Austauschprogramme der Universität Paderborn nicht so erfolgreich und in demselben Umfang weitergeführt werden!

Kontakt Studierendenwerk

Herr Frank Schmelter
Tel. 05251 – 89207680
E-Mail: housing-exchange(at)stwpb(dot)de
Büro: Mersinweg 2, Raum 0.02

Kontakt International Office

Fr. Brigitte Rohde
Tel. 05251- 603447
E-Mail: brigitte.rohde(at)zv.upb(dot)de
Büro: Warburger Straße 100, Raum I4.216