Das Erasmus+ Stipendium

für Studienaufenthalte an Partnerhochschulen

Pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) können Sie ein Erasmus+ Stipendium für bis zu zwölf Monate erhalten. Ihr Auslandsaufenthalt an der Partnerhochschule muss dafür mindestens zwei Monate (60 Tage) dauern.

Die Höhe Ihres Erasmus+ Stipendiums richtet sich nach der jeweiligen Ländergruppe Ihres Ziellands. In Erasmus+ wird dabei zwischen drei Ländergruppen unterschieden.

Ihr Stipendium wird taggenau berechnet. Die Tagessätze werden in jedem Förderjahr neu vom DAAD festgelegt. Die maximale Förderdauer richtet sich nach der Gesamtbewilligung für die Universität Paderborn sowie der Anzahl der Studierenden im jeweiligen Förderjahr. Gemäß der Definition der EU KOM wird im Erasmus+ Programm ein voller Mobilitätsmonat mit genau 30 Tagen berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an Tagen. Wenn Sie Ihr Auslandssemester beispielsweise vom 01.09. bis zum 15.02. absolvieren, entspricht dies einer Mobilitätsdauer von 165 Tagen, obwohl der Oktober und Dezember eigentlich 31 Tage haben. Eine Ausnahme bildet der Monat Februar, wenn dies der letzte volle Monat des Auslandssemsters ist. Dieser wird dann mit 28 Tagen gezählt.

Ggf. wird die Dauer Ihres Aufenthalts in geförderte und nichtgeförderte Tage (Zero-Grant-Tage) unterteilt, sodass Sie nicht für den kompletten Zeitraum eine Förderung erhalten. Beachten Sie hierzu die genauen Informationen in Ihrem individuellen Grant Agreement.

Bis zu einer Höhe von 300€/Monat wird das Erasmus+ Stipendium nicht auf Ihr Auslands-BAFöG angerechnet.

Fördersätze 2023/24 (Call 23)

Gruppe Fördersätze Länder
Gruppe 1 600 EUR/Monat bzw. 
20 EUR/Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, zusätzlich: Vereinigts Königreich
Gruppe 2 540 EUR/Monat bzw.
18 EUR/Tag
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern
Gruppe 3 490 EUR/Monat bzw.
16,33 EUR/Tag
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn

 

Weitere Informationen:
Einzureichende Unterlagen
Das Learning Agreement
Online Liguistic Support (OLS)
Verlängerung und Verkürzung des Aufenthalts
Aufstockungsbeträge für Studierende
Für Auslandssemster ausgewählte Studierende

Sie machen ein Praktikum im Ausland und gehen nicht an eine Partnerhochschule? Hier finden Sie Informationen zu Erasmus+ Pratikumsförderung.