Das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in ganz Deutschland das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren: Studierende melden einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl, an welcher Universität sie studieren. Die Krankenkasse meldet diese Daten dann elektronisch an die Universität.

In bestimmten Fällen können Studierende von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit werden. Dies ist z.B. meist der Fall, wenn eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorliegt. Wichtig: Auch in diesem Fall müssen Sie sich zunächst an eine gesetzliche deutsche Krankenkasse wenden, damit diese die Befreiung der Universität digital übermittelt.

Der Datentransfer zwischen Krankenkassen und Hochschulen findet bundesweit ausschließlich elektronisch statt. Ohne die digitale Meldung Ihres Versicherungsstatus einer Krankenversicherung können Sie nicht eingeschrieben werden.

-> Bitte wenden Sie sich in jedem Fall an eine gesetzliche deutsche Krankenkasse - entweder für den Abschluss einer Krankenversicherung oder für eine Befreiung!