Informationen zur Krankenversicherung für Austauschstudierende
-
Studierende aus EU- und EWR-Staaten, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, der Schweiz, Serbien, Tunesien, Türkei oder UK
Wenn Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, beantragen Sie vor Ihrer Mobilität die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder die Global Health Insurance Card (GHIC) bzw. eine Anspruchsbescheinigung (E-111, AT 11, ATN 11 oder BH6- Formular). Mit dem jeweiligen Dokument wenden Sie sich dann an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und beantragen dort die Bestätigung, dass Sie keine zusätzliche Versicherung benötigen. Die Krankenkasse sendet diese Bestätigung auf elektronischem Wege direkt an die Hochschule.
Wichtig: Die EHIC bzw. Formular E111 oder sonstige Anspruchsbescheinigung müssen Sie trotzdem bei Arztbesuchen oder im Krankenhaus vorlegen!
Wenn Sie in Ihrem Heimatland nicht gesetzlich versichert sind, müssen Sie sich in Deutschland privat versichern. -
Studierende, die nicht aus der EU kommen
Studierende aus Nicht-EU Drittstaaten müssen eine deutsche Krankenversicherung abschließen – im Regelfall eine gesetzliche Versicherung. Informationen zu gesetzlichen Versicherungsanbietern sowie weitere Informationen zum Thema Versicherungen finden Sie auf der Seite des DAAD. Bei Fragen zu einzelnen Versicherungsleistungen wenden Sie sich bitte direkt an die Anbieter.
Die Kosten einer gesetzlichen Versicherung liegen bei ca. 125 EUR pro Monat, je nachdem, welchen Anbieter Sie wählen und welche Services inbegriffen sind. Wir empfehlen Ihnen einen möglichst vollwertigen Versicherungsschutz, der auch die Behandlung von chronischen Krankheiten, längerfristigen Krankenhausaufenthalten, usw. einschließt, abzuschließen.
Die Krankenkasse übermittelt den Nachweis Ihrer Versicherung auf elektronischem Wege direkt an die Hochschule. Ohne die elektronische Meldung kann Ihre Einschreibung nicht finalisiert werden. -
Sie müssen sich privat versichern?
Auch falls Sie eine private Krankenversicherung wählen, weil Sie zum Beispiel aus rechtlichen Gründen keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse haben, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eine digitale Bestätigung für die Hochschule beantragen, aus der hervorgeht, dass Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung wird oft bei der Einreise oder für die Ausstellung eines Visums genehmigt, ist aber für ein Studium an einer deutschen Universität nicht ausreichend!