Beflaggung aus Anlass des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Aus Anlass des heutigen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung ist für alle Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen, Beflaggung angeordnet. Dies betrifft auch die Universität Paderborn.

Mit dem Gedenktag wird seit 2015 jährlich am 20. Juni an die Opfer von Flucht und Vertreibung weltweit sowie insbesondere an die deutschen Vertriebenen erinnert.

Foto (Universität Paderborn, Kamil Glabica): Beflaggung auf dem Campus.