Gemeinsame Presseinformation des Präsidenten Prof. Dr. Nikolaus Risch und der Studierenden des Paderborner Bildungsstreiks

In den ersten beiden Januarwochen gab es mehrere Gespräche zwischen dem Präsidenten der Universität Paderborn, Prof. Dr. Nikolaus Risch, und den Studierenden des Paderborner Bildungsstreiks, vertreten durch Mitglieder des studentischen Verhandlungsausschusses. Dabei wurde über eine gemeinsame Vereinbarung diskutiert. Über die Vereinbarung wurde auch bei mehreren Plenumssitzungen der Studierenden sowie in der erweiterten Hochschulleitung (Präsidium und Dekane der fünf Fakultäten) der Universität gesprochen.

Nach letzten Gesprächen am Donnerstag, 14.1., wurde die folgende gemeinsame Vereinbarung, die Ausdruck einer gemeinsamen Willenserklärung ist, verabschiedet und unterzeichnet. Umgehend danach wurden die Mitglieder des Senats informiert.

Vereinbarung

der studentischen Besetzer des Audimax, des AStA, einzelner Fachschaften
sowie studentischer Senatsmitglieder der Universität Paderborn,

vertreten durch die Mitglieder des Verhandlungsausschusses
Joschka Gottschalk, Holger Leydecker, Sebastian Rose und Tobias Stohr

und

dem Präsidium der Universität Paderborn,
vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Nikolaus Risch


 
Vereinbarung Teil 1

Das Präsidium stellt auf der kommenden Sitzung des Senats folgenden Antrag und setzt sich für dessen Umsetzung ein:
In die Beitragsordnung der Universität Paderborn wird folgender Paragraph übernommen und die fortlaufende Nummerierung entsprechend angepasst:

§ 9 Kommission für die Vergabe der zentralen Mittel des Präsidiums aus Studienbeiträgen

  1. Der Senat bildet eine Studienbeitragskommission.
     
  2. Der Studienbeitragskommission gehören an:
     
    a. Die AStA-Vorsitzende oder der AStA-Vorsitzende,
     
    b. ein gewählter Gruppensprecher oder eine Gruppensprecherin der studentischen Senatsmitglieder,
     
    c. die Präsidentin oder der Präsident und
     
    d. die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung.
     
  3. Vorsitzende oder Vorsitzender der Kommission ist die Präsidentin oder der Präsident.
     
  4. Empfehlungen der Studienbeitragskommission bedürfen der Mehrheit der Mitglieder des Gremiums und der Mehrheit der Stimmen der studentischen Vertreter. Kommt keine Entscheidung zustande, erfolgt ein entsprechender Bericht an die  Kommission für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement mit der Bitte um Stellungnahme.
     
  5. Aufgabe der Studienbeitragskommission ist eine Empfehlung über die Vergabe der zentralen Mittel des Präsidiums aus Studienbeiträgen. Dieses geschieht auf Basis der von der Verwaltung und den Organen der Hochschule und der Studierendenschaft vorgelegten Anträge, unter Berücksichtigung übergreifender Aspekte und besonderer Situationen einzelner Fächer.
     
  6. Den Zeitplan zur Abgabe der Anträge/Vorschläge und die Entscheidung über die Befürwortung der Anträge legt die Studienbeitragskommission fest.
     
  7. Die Studienbeitragskommission kann mit einfacher Mehrheit die Öffentlichkeit der Sitzung beschließen.
     
  8. Die Studienbeitragskommission gibt ihre Beschlüsse einschließlich eventueller Sondervoten der einzelnen Vertreter bzw. Vertreterinnen unter Wahrung des Datenschutzes öffentlich bekannt, spätestens zum Zeitpunkt der Ausgabe.

Die Hochschule bemüht sich weiterhin, mindestens gleichwertige Standards für die Studierendenvertreter in den Fakultäten einzuführen.


Vereinbarung Teil 2

Das Präsidium stellt auf der kommenden Sitzung des Senats folgenden Antrag und setzt sich für dessen Umsetzung ein:

§ 8 der Beitragsordnung wird wie folgt angepasst (Ergänzungen unterstrichen, Streichungen durchgestrichen):

(2) Das Präsidium berichtet dem Senat jährlich über die Verwendung der Beitragseinnahmen und unterrichtet darüber das Prüfungsgremium. Das Prüfungsgremium nimmt Stellung.

Weiterhin wird ergänzt:

(3) Das Prüfungsgremium tagt grundsätzlich nicht öffentlich.

4) Das Prüfungsgremium kann per Mehrheitsbeschluss seiner Mitglieder die Hochschulöffentlichkeit herstellen.

(5) Mindestens einmal jährlich beschließt das Gremium einen öffentlichen Bericht.

 
 
Vereinbarung Teil 3

Der Neubau des Hörsaalgebäudes neben Gebäude N erhält statt einem Hörsaal mit 800 Plätzen zwei Hörsäle mit 400 Plätzen.

Weiterhin wird die Größe der geplanten Seminarräume an die in Vereinbarung Teil 5 bestimmte Obergrenze für Seminarteilnehmer angepasst.


Vereinbarung Teil 4

Das Präsidium beantragt in der kommenden Senatssitzung eine Empfehlung an die Fakultäten, bis Sommersemester 2010 in Veranstaltungen, in denen keine aktive Teilnahme notwendig bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist, auf eine Überprüfung der Anwesenheit zu verzichten. Dies gilt insbesondere für Großveranstaltungen. Die Vereinbarungsparteien stellen übereinstimmend fest, dass in einer Veranstaltung mit mehr als 60 Teilnehmern eine aktive Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers schwierig ist und eine besondere didaktische Herausforderung darstellt.


Vereinbarung Teil 5

Wir sind uns einig, dass sich die Universität mit aller Kraft darum bemüht, insbesondere in Seminaren und Übungen möglichst kleine Gruppengrößen zu realisieren.

Es werden zwischen Hochschulleitung und der Studierendenschaft, vertreten durch den AStA, Höchstgrenzen für Teilnehmerzahlen von Seminaren und Übungen bis Wintersemester 2010/2011 angestrebt. Diese sollen bei Seminaren in der Regel 60, in Ausnahmefällen 80 Personen nicht überschreiten, sofern die Studierenden nicht andere Größen präferieren. Dies sollte nach Möglichkeit über die Veranstaltungsanmeldung bei PAUL organisierbar sein. Die Ausgestaltung dieser Grenzen wird im jährlichen Qualitätsmanagement überprüft.

Sollten in der Anfangsphase Ausnahmen festgestellt werden, bei welchen die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt werden kann, so sollen diese spätestens bis Wintersemester 2011/2012 beseitigt werden, sofern die jetzt festgelegten baulichen Maßnahmen bis dahin tatsächlich realisiert sein werden.

Zur Finanzierung des entsprechend notwendigen zusätzlichen Personals, um kleine Gruppengrößen zu ermöglichen, erklären sich die o. g. Studierendenvertreter bereit, gemeinsam darauf hinzuwirken, dass auch Studienbeitragsmittel eingesetzt werden können.


Vereinbarung Teil 6

Das Präsidium richtet bis Wintersemester 2010/2011 eine Härtefallkommission zur Befreiung von Studienbeiträgen aufgrund von sozialen Härtefällen ein. Dieser Kommission gehören an:

  • Die Sozialreferentin bzw. der Sozialreferent des AStA bzw. eine Vertreterin oder ein Vertreter,
     
  • Die Leiterin oder der Leiter des Studierendensekretariates oder eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Dezernat 3,
     
  • Die oder der Gleichstellungsbeauftragte,
     
  • Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Zentralen Studienberatung.
     
  • Der Justiziar, die Justiziarin ist ständiges beratendes Mitglied der Kommission.

Die Kommission beurteilt die sozialen Härtefälle. Die bisherige Härtefallregelung wird durch selbige Kommission. anhand der Gesetzgebung und einschlägiger Urteile regelmäßig überprüft und erarbeitet gegebenenfalls Vorschläge für Änderungen, die im Internet veröffentlicht werden. Die Kommission berichtet dem Senat.

Die Arbeitsweise der Kommission wird in der konstituierenden Sitzung geregelt.

 
Verpflichtungen der Audimax-Besetzer

Die o. g. Vertreter der Paderborner Studierendenschaft verpflichten sich zu einer umgehenden Freigabe des Audimax und bis mindestens einschließlich des Wintersemesters 2010/2011 von Blockaden und Besetzungen auf dem Universitätsgelände Abstand zu nehmen. Sollte es bis dahin in der Universität zu weiteren Konflikten mit Beteiligung der o. g. Vertreter kommen, so verpflichten sie sich, vor allen anderen Maßnahmen den Dialog zu suchen.