Juniorprofessur an der Universität Paderborn
Die Universität Paderborn setzt bereits seit vielen Jahren erfolgreich auf die Juniorprofessur als alternatives Qualifizierungsmodell für die Professur. Die Anzahl dieser Stellen wurde sukzessive ausgebaut und ihr Anteil an der Professorenschaft liegt heute an der Universität Paderborn deutlich höher als im Bundesdurchschnitt. Das Modell hat sich bewährt: die weit überwiegende Mehrheit der bisherigen Juniorprofessorinnen und -professoren der Universität Paderborn haben heute eine Lebenszeitprofessur inne.
Dabei nehmen die Juniorprofessuren eine wichtige Rolle im Forschungsprofil der Universität Paderborn ein: Sie stellen eine temporäre Ergänzung bzw. Ausweitung existierender Forschungsschwerpunkte dar und ermöglichen die Erprobung neuer Forschungsfelder.
Informationen für Juniorprofessor*innen
Voraussetzungen für die Berufung auf eine Juniorprofessur sind in der Regel eine herausragende Promotion und ggfs. weitere wissenschaftliche Leistungen sowie die pädagogisch-didaktische Eignung. Weitere fachspezifische Qualifikationsnachweise sind ggfs. erforderlich.
Juniorprofessor*innen werden in einem qualitätsgesicherten Berufungsverfahren auf Zeit berufen. Die Berufung erfolgt zunächst für drei Jahre. Im dritten Jahr erfolgt eine Zwischenevaluation, die darüber entscheidet, ob die Person sich als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer bewährt hat und ob die Juniorprofessur für drei weitere Jahre verlängert wird. Der Fokus der Evaluation liegt auf der Forschungs- und Lehrleistung; aber auch Tätigkeiten im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung werden berücksichtigt.
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren gehören zwar kooperationsrechtlich der Gruppe der Hochschullehrer*innen an, sind aber aufgrund ihrer Qualifikation und des befristeten Status gleichzeitig noch dem Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchses zuzurechnen. Aus der Zuordnung zur Gruppe der Hochschullehrer*innen ergeben sich grundsätzlich identische Rechte und Pflichten wie bei unbefristeten Professuren. Juniorprofessuren forschen und lehren selbstständig, wirken in der akademischen Selbstverwaltung mit und haben das Recht, Promovierende zu betreuen. Die Lehrverpflichtung fällt jedoch bei W1-Professuren geringer aus (4 SWS in der 1. Phase, 5 SWS nach erfolgreicher Zwischenevaluation).
Informationen zu den Qualifizierungs- und Beratungsangeboten finden Sie hier.
Angebote speziell für Juniorprofessuren bzw. andere Leitungspersonen sind unter anderem:
- Coaching für Professor*innen als Kooperationsangebot der Personalentwicklung und der Gleichstellungsbeauftragten
- Lehr-Coaching für Professor*innen sowie weitere Hochschuldidaktische Angebote der Stabsstelle Bildungsinnovationen und Hochschuldidaktik (u.a. Lehrhospitationen, Beratung zur Studiengangsentwicklung und Workshops)
- Fort- und Weiterbildungsangebote Führungskompetenz der internen Fort- und -Weiterbildung
- Der Deutsche Hochschulverband bietet für Professorinnen und Professoren Seminare, Coaching, Mentoring und Beratung, u.a. im Kontext von Berufungen.
Informationen zu Wissenschafts- und Lehrpreisen sowie zu Fördermitteln für Forschungsvorhaben und -reisen finden Sie hier.
Ein spezifisches Angebot für Juniorprofessorinnen ist unter anderem die Möglichkeit zur Unterstützung von Forschungsvorhaben mit wissenschaftlichen WiMi-Stellen im Rahmen des Gleichstellungskonzepts.