Beschwerdeverfahren an der Universität Paderborn
An der Universität Paderborn wurde ein zweistufiges Beschwerdeverfahren eingeführt:
Vertrauliche Beratung (nichtförmliches Verfahren):
Die Beratungen durch eine der universitären Anlaufstellen – AStA, Gleichstellungsbeauftragte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretung, Zentrale Studienberatung, – oder durch externe Beratung durch die Frauenberatungstelle Lilith e.V. sind streng vertraulich. Diese Anlaufstellen vermitteln gegebenenfalls an eine andere Beratungsstelle weiter. Die Anlaufstellen unterstützen auf Wunsch Betroffene während des förmlichen Beschwerdeverfahrens. Gegen den Willen der Betroffenen werden keine weiteren Schritte eingeleitet/wird nichts unternommen!
Beschwerdestelle (förmliches Verfahren):
Nach §13 AGG haben Mitarbeiter*innen das Recht, sich bei der zuständigen Stelle ihrer Dienststelle zu beschweren, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeit wegen eines in §1 AGG genannten Grundes (Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) benachteiligt werden.
Beschwerdestelle im Sinne des §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist das Personaldezernat der Universität Paderborn.
Im Rahmen des förmlichen Verfahrens wird die Beschwerde schriftlich oder zur Niederschrift bei der Beschwerdestelle eingelegt. Der Beschwerdestelle kommt die Aufgabe zu, den Sachverhalt zu ermitteln, bei Erkenntnis einer Verfehlung diese an die Präsidentin weiterzuleiten und gegebenenfalls eine der unter §12 des AGG genannten Maßnahmen zu ergreifen.