Geheimhaltungsvereinbarungen
Unabhängig von der Art der Zusammenarbeit, seien es Forschungskooperationen, Auftragsforschungen oder andere Kooperationen, ist in vielen Fällen der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich. Dies schützt jeden beteiligten Partner davor, dass seine Erkenntnisse und sein Know-how ohne sein Wissen oder gegen seinen Willen weiterverbreitet werden. Hieran besteht nicht nur auf Seiten der Partner aus der Privatwirtschaft ein großes Interesse, auch Sie als Wissenschaftler der Universität Paderborn können Ihr Wissen und Ihre Kenntnisse schützen.
Eine solche Vereinbarung, auch Vertraulichkeitsvereinbarung, Non-Disclosure Agreement (NDA) oder Confidential Disclosure Agreement (CDA) genannt, enthält in erster Linie die Verpflichtung, vertrauliche Informationen nicht oder nicht ohne Zustimmung des Partners zu Zwecken außerhalb der Zusammenarbeit zu verwenden. Sie kann ein- oder gegenseitig formuliert sein, erst zu dem konkreten Projektstart oder schon zu ersten Vorgesprächen über eine potentielle Kooperation in Kraft treten, nur für die Projektlaufzeit oder auch darüber hinaus gültig sein. Hier ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Gestaltungen denkbar, die wir je nach Einzelfall gern für Sie prüfen und anschließend der Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung zur Unterschrift vorlegen.