Forschungskooperationen
Wenn Forschungsvorhaben in Zusammenarbeit mit anderen Partnern (öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen der Privatwirtschaft) durchgeführt werden, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung, die die Rechtsbeziehungen der an der Kooperation beteiligten Partner zueinander regelt. Um Missverständnissen vorzubeugen und spätere Konflikte zu vermeiden, sollte vertraglich insbesondere klar festgelegt sein, wer die Kosten des Forschungsvorhabens trägt, wem die Arbeitsergebnisse zustehen und unter welchen Voraussetzungen diese publiziert werden können.
Je nachdem, ob es sich bei dem Vorhaben um ein öffentlich gefördertes Verbundprojekt oder eine andere Art der Forschungskooperation handelt, müssen bei der Vertragsgestaltung unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Als Juristinnen des Forschungsdezernats sind wir bei der Wahl der geeigneten Vertragsform behilflich, beantworten Ihre und die Fragen der Projektpartner zu den vertraglichen Regelungen und legen die Verträge anschließend der Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung zur Unterschrift vor.