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Foto: Universität Paderborn, Bamned Sanitther

Auftragsforschung

Um eine Auftragsforschung handelt es sich in Abgrenzung zu anderen Arten der Forschungskooperation immer dann, wenn wissenschaftliche Forschung im Auftrag eines privaten oder öffentlich-rechtlichen Mittelgebers betrieben werden soll. Kennzeichnend ist hierbei, dass der Inhalt der Forschung und deren Ziel von dem jeweiligen Auftraggeber vorgegeben sind, der Auftraggeber die gesamten Kosten des Projekts trägt und im Gegenzug Nutzungsrechte an den Projektergebnissen erhält.

Soll im Auftrag eines Anderen geforscht werden, ist der Abschluss eines Vertrages erforderlich. In diesem finden sich vor allem Regelungen zum Forschungsinhalt, zur Vergütung und zur Frage des Umgangs mit den Rechten an den Arbeitsergebnissen. Auch im Falle der Auftragsforschung soll sichergestellt werden, dass die erzielten Ergebnisse weiterhin zu Zwecken der eigenen Forschung und Lehre verwendet werden können.

Bei Projekten der Auftragsforschung ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Vergütung gemäß den Anforderungen der Trennungsrechnung kalkuliert werden muss, um die Anforderungen des EU-Beihilferechts zu erfüllen.

Die Universität der Informationsgesellschaft