Abschlussphase: nach dem Forschungsvorhaben
Sicherung von Forschungsdaten
Zur Nachvollziehbarkeit von Forschungsdaten sollten diese solange gesichert und aufbewahrt werden, wie es der guten wissenschaftlichen Praxis und den Regelungen der Fördergeber entspricht. Der Minimalzeitraum beträgt 10 Jahre. PC2 und IMT stellen dafür zentral geeignete Speicherorte zur Verfügung. Bei der Ablage sind Metadaten zu den Daten anzugeben, die ein langfristiges Management und die Nachnutzung ermöglichen. Für die dauerhafte Sicherung wird die Nutzung von geeigneten Datenarchiven oder Repositorien empfohlen, die damit auch die Zugänglichkeit und Nachnutzung ermöglichen.
Zugänglichmachung von Forschungsdaten
Damit die Forschungsdaten im Sinne der Guten wissenschaftlichen Praxis tatsächlich zugänglich sind, sollen diese – insbesondere die einer Publikation zugrundeliegende Forschungsdaten – in geeigneten Datenarchiven oder Repositorien abgelegt und archiviert werden. Dadurch werden Forschungsdaten auffindbar und zitierbar und die Forschungsergebnisse können insgesamt umfassender rezipiert werden. Forschungsdaten sollen laut der GO FAIR-Initiative somit FAIR sein. Das Akronym FAIR steht für Findable (Auffindbar), Accessible (Zugänglich), Interoperable (Interoperabel) und Reusable (Wiederverwendbar).
Manche Datenarchive oder Repositorien stellen spezielle Anforderungen an die Bereitstellung (Aufnahme) und Archivierung von Forschungsdaten. Daher wird empfohlen, sich bei einer beabsichtigten Zugänglichmachung vorzeitig über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren. Hilfreich ist es dabei, ein Verzeichnis für Forschungsdaten-Repositorien wie das „Registry of Research Data Repositories“ (re3data.org) oder das DFG-Portal für Forschungsinfrastrukturen „RIsources“ zu konsultieren. Mit Zenodo (zenodo.org) steht auch ein vom CERN betriebener und von der EU finanzierter (und damit kostenfreier) Online-Speicherdienst für wissenschaftliche Datensätze, aber auch für wissenschaftsbezogene Software, Publikationen, Berichte, Präsentationen, Videos etc. zur Verfügung. Das Forschungsdatenrepositorium RADAR (https://www.radar-service.eu/de/home) bietet kostenpflichtig eine breite Palette von Dienstleistungen insbesondere auch mit Embargo-Frist für Forschungsdaten an.
Die Zugänglichmachung sollte, sofern einer Veröffentlichung keine Rechte Dritter (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht) entgegenstehen, so zeitnah wie möglich erfolgen. Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten samt Metadaten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht. Um dies sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Forschungsdaten möglichst auch dann gewährleistet bleibt, wenn im Zusammenhang mit einer Publikation Verwertungsrechte an den Forschungsdaten an Dritte, i. d. R. einen Verlag, übertragen werden müssen. Die DFG fordert bei den von ihr geförderten Projekten auf jeden Fall den freien Zugang, so dass bei der Ablage in Verlagsangeboten darauf geachtet werden muss.
Dauerhafte Auffindbarkeit und Zitierfähigkeit Ihrer Forschungsdaten
Damit Ihre digitalen Forschungsdaten inklusive Forschungssoftware dauerhaft auffindbar und zitierfähig sind, empfiehlt sich bei deren Veröffentlichung die Verwendung eines PID bspw. in Form eines DOI.
Die Vergabe eines PID erfolgt in der Regel durch die Einrichtung (bspw. Zenodo oder RADAR), die die Veröffentlichung vornimmt. Die Vergabe von DOIs für Forschungsdaten, die über Einrichtungen der Universität dauerhaft archiviert und veröffentlicht werden, erfolgt mit Unterstützung der UB, die die zentrale DOI-Vergabestelle der Universität ist (Mitglied im DOI-Konsortium des hbz).
Damit Ihre digitalen Forschungsdaten eindeutig Ihrer Person zugeordnet werden können, wird unbedingt empfohlen, Ihre Forschungsdaten mit einer Ihnen eindeutig zuweisbaren elektronischen Identität wie bspw. Ihrer ORCID iD zu verknüpfen. Es bietet sich an, dieses über das ORCID-Center der UB zu tun.