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Allgemeine FAQs

Fragen, die nicht studiengangsspezifisch sind, finden Sie in den EIM-Allgemein-FAQ oder den allgemeinen FAQ

FAQ Informatik (für Studierende im Informatik Bachelor und Master)

Wie kann ich mein Nebenfach wählen?

Im Rahmen des ersten Leistungssemesters (erstes Semester im Studiengang) können Sie die Wahl in PAUL unter dem Punkt "Semesterverwaltung > Schwerpunkt-/Nebenfachwahl" vornehmen. In späteren Semester schreiben Sie eine E-Mail an die jeweils zuständige Sachbearbeitung. Das gilt auch für den Wechsel des Nebenfaches.

Wie melde ich mich zu Prüfungen in meinem Nebenfach an?

Die Anmeldung erfolgt in PAUL. Beachten Sie die geltenden Regelungen der anbietenden Fächer.

In den Nebenfächern Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsinformatik erfolgt die Prüfungsanmeldung implizit durch die Modulanmeldung, hier hat keine gesonderte Prüfungsanmeldung zu erfolgen!

Folgendes ist zu beachten:

 

 

FAQ (Archiv)

Welche Regelungen gelten für Modulprüfungen im Informatik Master v2 & v2b?

Erläuterungen zu Modulen im Rahmen des Informatik Master v2 & v2b und Informatik Master Teilzeit v1 & v1b

 

Allgemeines

Laut Veröffentlichung des PA Informatik (PA-Hinweise - Regelungen Modulprüfungen ab SoSe 2012) gibt es ab SoSe 2012 zwei Ausprägungen bei den Modulabschlussprüfungen:

  • Variante A (eine Modulabschlussprüfung über beide Katalogveranstaltungen)
  • Variante B (eine Modulabschlussprüfung schwerpunktmäßig über eine Katalogveranstaltung und eine Teilleistung (Studienleistung) über die jeweils andere Katalogveranstaltung)

Anmeldung in PAUL

Die Anmeldung zu den Varianten A und B erfolgt im Campus-Management-System PAUL im gleichen Verfahren:

Es wird eine der beiden Katalogveranstaltungen als Studienleistung angemeldet und die jeweils andere als Modulabschlussprüfung. Bei Variante A findet auch weiterhin eine Modulabschlussprüfung über beide Katalogveranstaltungen statt. Bei Variante B können die Leistungen getrennt abgelegt werden, es erfolgt dann eine Modulabschlussprüfung schwerpunktmäßig über die in PAUL angemeldet Katalogveranstaltung.

Variante B ist nur in zwei Fällen möglich: Zum einen bei der Kombination einer Vorlesung mit einem Seminar, dann ist das Seminar als Studienleistung und die Vorlesung als Modulabschlussprüfung anzumelden. Das Seminar muss vor der Modulabschlussprüfung bestanden sein. Zum anderen für die Module "III.1.1 Modellbasierte Softwareentwicklung" und "III.1.6 Konstruktive Methoden des Software Engineering".

Es findet auf jeden Fall eine Modulabschlussprüfung (auch bei Variante A, obwohl die Anmeldeprozedur in PAUL abweicht) statt!

Zum Bestehen des Moduls müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Es muss eine Studienleistung in einer der beiden Katalogveranstaltungen als bestanden und eine Modulabschlussprüfung mit einer Note in PAUL erfasst sein.

ACHTUNG: Nach dem Abschluss der Anmeldephase erfolgt durch das ZPS eine Zulassungsüberprüfung. Zu den von Ihnen angemeldeten Prüfungen sind Sie erst dann zugelassen, wenn die Überprüfung durch das ZPS abgeschlossen ist.

Terminvereinbarung nach Zulassungsüberprüfung

Die Terminvereinbarung kann nach erfolgter Zulassungsüberprüfung erfolgen. Hierzu werden die Studenten und Prüfer bzw. Stellvertreter vom ZPS gesondert (E-Mail oder PAUL-Systemnachricht) informiert. Die Terminanfrage soll über das Formular 'Terminanfrage' erfolgen.

Abmeldung von Leistungen

Eine Abmeldung von Leistungen ist bei Variante A-Prüfungen bis eine Woche vor dem gemeinsamen Prüfungstermin möglich, diese hat online in PAUL zu erfolgen.

 

Englische Leistungen in den Varianten A und B

Gültig für alle Leistungen, die ab dem WiSe 2012/2013 angemeldet werden:

Es werden alle Leistungen im Rahmen des Moduls getrennt betrachtet, d.h. wenn die Katalogveranstaltung, die als Studienleistung angemeldet wurde, den Vermerk (in English) trägt, zählt diese für 4 ECTS als ‚Englische Leistung‘. Gleiches gilt für die Katalogveranstaltung, wo die Modulabschlussprüfung angemeldet wurde. Es werden keine Ausnahmen hier von gemacht, es sei denn, das der Prüfer mitteilt, dass die Veranstaltung und Prüfungen den Kriterien der Prüfungsordnung in Bezug auf die ‚Englischen Leistungen‘ erfüllt.

Gültig für alle Leistungen, die bis zum SoSe 2012 angemeldet oder abgelegt wurden:

Über diese Leistungen muss nach wie vor der Laufzettel ‚Englische Leistungen‘ eingereicht werden.

Es gilt auch weiterhin, dass der Pflichtanteil von 24 ECTS an ‚Englischen Leistungen‘ nachgewiesen werden muss.

Der ‚Englische Masterstudiengang Informatik‘ wird auf den Abschlussdokumenten bescheinigt, wenn die Anforderungen gemäß §16 Abs. 6 der geltenden PO erfüllt sind. Der Nachweis ist spätestens bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. Der Abschluss wird erst festgestellt, wenn auch der Nachweis im ZPS vorliegt.

Ich möchte auf die neue Prüfungsordnung, die im WiSe 2017 beginnt wechseln. Was muss ich tun?

Die Informationen hierzu werden gerade erstellt. Informationen zum Übertrag der alten Module in die neuen Prüfungsordnungen finden Sie demnächst auf der Seite mit den aktuellen Hinweisen des Prüfungsausschusses. Die neuen Prüfungsordnungen werden rechtzeitig zur Bewerbungsphase des WiSe 2017 in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht.

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