Akkreditierung

Die Akkreditierung dient der Qualitätssicherung neuer oder bestehender Studiengänge. Bei einer Systemakkreditierung werden die hochschulinternen Qualitätssicherungssysteme einem Akkreditierungsverfahren unterzogen. Bei einer Programmakkreditierung werden einzelne Bachelor- und Masterstudiengänge einem Akkreditierungsverfahren unterzogen. Alle Studiengänge der Universität Paderborn sind programmakkreditiert. Dabei handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren. Im ersten Schritt findet ein Begutachtungsverfahren durch eine Akkreditierungsagentur statt, im zweiten Schritt trifft der Akkreditierungsrat die Akkreditierungsentscheidung. Die Akkreditierung gilt acht Jahre und kann mit oder ohne Auflagen erfolgen. Auflagen müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums von der Hochschule angezeigt werden.

Dem Akkreditierungsverfahren ist ein hochschulinterner Prozess vorgeschaltet. Dieser beginnt ca. zweieinhalb Jahre vor dem Auslaufen der bestehenden Akkreditierung oder der Einrichtung eines neuen Studienganges. Die Verfahren werden von Dez. 3.1 vollständig begleitet.

Die folgenden Dokumente werden hierbei zur Verfügung gestellt:

- in Vorbereitung -

Linktipps:

Studienakkreditierungsstaatsvertrag

Studienakkreditierungsverordnung – StudakVO

Akkreditierungsrat

Akkreditierungsagenturen, mit denen die Universität Paderborn aktuell zusammenarbeitet: AQAS, ASIIN, ZEvA

Weitere Akkreditierungsagenturen: AAQ, ACQUIN, AQ Austria, evalag, FIBAA

Kontakt:

Silke Tuschen – B2.345, 60 - 2567

Dr. Anica Rose – B2.341, 60 - 2565