Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Die DSGVO verpflichtet die Universität als Verarbeiter von personenbezogenen Daten dazu, eine schriftliche Dokumentation und Verfahrensübersicht zu führen. In diesem "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ (VVT) müssen alle wesentlichen Angaben zur Datenverarbeitung aufgeführt werden, u. a. die Datenkategorien, der Kreis der betroffenen Personen, der Zweck der Verarbeitung und die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 30 DSGVO).
Alle Bereiche der Universität sind dafür zuständig, die bei ihnen stattfindenden Verarbeitungstätigkeiten im VVT zu dokumentieren und die Aktualität der Dokumentation regelmäßig zu überprüfen.
Die Universität Paderborn stellt dazu ein Musterformular und eine Ausfüllhilfe zur Verfügung.
- Musterformular VVT für die Universität als Verantwortlicher
- Ausfüllhilfe für das VVT für die Universität als Verantwortlicher
Tritt die Universität als Auftragsverarbeiter auf, so ist ein entsprechendes Formular zu verwenden
Bei Fragen zum Ausfüllen des VVT können die Datenschutzkoordinatorinnen und Datenschutzkoordinatoren der einzelnen Bereiche der Universität weiterhelfen.
Ihr ausgefülltes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) stellen Sie bitte über die Datenschutzkoordinatorinnen und Datenschutzkoordinatoren dem zentralen Datenschutzkoordinator sowie der Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.