Datenschutz
Willkommen auf den Webseiten der Universität Paderborn zum Datenschutz
Hier finden Sie über das rechte Menü und die Verweise in den Texten Informationen zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Grundlagen des Datenschutzes erläutert auch ein E-Learning-Kurs in der Lernplattform PANDA.
Datenschutz ist ein Grundrecht
Der Datenschutz soll davor schützen, durch die Verarbeitung personenbezogener Daten in unzulässiger Weise im Recht auf Schutz der Privatsphäre beeinträchtigt zu werden. Jede Person soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Werden an der Universität Paderborn personenbezogene Daten verarbeitet, so ist dies nur auf Basis einer Einwilligung der betroffenen Personen oder einer sonstigen gesetzlichen Erlaubnis zulässig (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).
Seit dem 25. Mai 2018 gelten die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und für die Universität daneben insbesondere das novellierte Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Darüber hinaus kann es spezialgesetzliche Regelungen zum Datenschutz geben.
Verantwortung für den Datenschutz
Verantwortlich für die Umsetzung des Datenschutzes ist die Universität Paderborn als juristische Person des öffentlichen Rechts. Nach außen vertreten wird sie durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten. Hochschulintern muss die Universität durch geeignete Strukturen und Prozesse die Einhaltung des Datenschutzes garantieren.
Die Führungskräfte sowie alle Beschäftigten sind dabei in ihrem Verantwortungsbereich auch für die Einhaltung des Datenschutzes zuständig. Bei der Verarbeitung personenbezogenen Daten sind von ihnen die Grundsätze des Datenschutzes zu beachten und die konkreten datenschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten. Dabei werden sie von Datenschutzkoordinatorinnen und Datenschutzkoordinatoren unterstützt, die in den einzelnen Bereichen der Hochschule benannt sind.
Datenschutzbeauftragte der Universität
Die Universität Paderborn hat gemäß Art. 37 DSGVO eine Datenschutzbeauftragte benannt. Sie unterrichtet und berät die Universität und ihre Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten und bei Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie deren Umsetzung. Sie überwacht die Einhaltung des Datenschutzes.
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz oder zur Verarbeitung Ihrer eigenen Daten haben, steht die Datenschutzbeauftragte gerne für Sie zur Verfügung.