Richtlinie zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel
Das Präsidium und die zentrale Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium haben die nachfolgende Richtlinie zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel beschlossen. Diese Richtlinie ist am 17.12.2014 in Kraft getreten und wurde im August 2017 um zwei Kriterien erweitert: §5 (2b) und §5 (3a). Aufgrund der Änderungsverordnung der Studiumsqualitätsverordnung vom 08.01.2021 wurde die Verfahrensrichtlinie zuletzt im Mai 2021 angepasst (§1 u. §3).
Die Richtlinie beinhaltet u. a. Regelungen zum Vergabeverfahren, zur Zweckbestimmung sowie zu Berichtspflichten über die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel.
Anlage 1 zur Richtlinie enthält die interne Berichtsvorlage über die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel. Wenn Sie dieses Dokument als zu bearbeitende Excel-Vorlage benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Götte (Tel. 3875).
Richtlinie zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel (vom 19.05.2021)
Anlage 1 - Vorlage interner Verwendungsbericht