Praktikum an der Universität Paderborn

Die Universität Paderborn bietet neben der Berufsausbildung die Möglichkeit, in begrenzten Fällen ein Praktikum zu absolvieren.

Schülerpraktikum

Im Rahmen eines Berufsfindungspraktikums kann ein erster Einblick in die reale Berufswelt erfolgen. Diese Praktika sind über das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Die Durchführung eines solchen Praktikums ist ohne weitere Formalitäten möglich. Dem Personaldezernat ist lediglich eine Anzeige über das Praktikum zuzusenden.

Freiwilliges Schülerpraktikum

Ein freiwilliges Schülerpraktikum kann in den Ferien absolviert werden, um ähnlich dem Berufsfindungspraktikum einen ersten Einblick in die reale Berufswelt zu ermöglichen. Zur Durchführung eines solchen Praktikums ist ein entsprechender Antrag vorher beim Personaldezernat einzureichen. Mit diesen Personen ist eine Praktikumsvereinbarung abzuschließen.

Praktikum im Rahmen einer Umschulung/Betriebspraktikum/juristisches Pflichtpraktikum

In Kooperation mit diversen Instituten, Agenturen oder Berufsbildungswerken werden diese Praktika angeboten. Der Personenkreis steht regelmäßig bei einem Arbeitgeber in einem Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis oder nimmt an einer Umschulungsmaßnahme teil. Zur Durchführung eines solchen Praktikums ist ein entsprechender Antrag vorher beim Personaldezernat einzureichen. Mit diesen Personen ist ein Praktikumsvertrag abzuschließen.

 

Bewerbungen für Praktika können per Mail an die u.a. Mail-Adresse gesandt werden.

 

 

Bitte beachten: Die o.g. Anträge sind nur für den internen Gebrauch!

Bei Fragen steht Ihnen Herr Norbert Bornhorst telefonisch unter 05251/60-2537 oder per Mail unter Norbert.Bornhorst@zv.uni-paderborn.de gern zur Verfügung.