Zulassungsbeschränkte Studiengänge/Fächer

Ist ein Studiengang/Fach zulassungsbeschränkt, dann steht für diesen Studiengang/dieses Fach nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung.

Zur Vergabe der Studienplätze muss dann ein Auswahlverfahren durchgeführt werden.

Wichtig für Lehramtsstudiengänge und den Zwei-Fach-Bachelor: Es handelt sich um ein zulassungsbeschränktes Studium sobald mindestens eines der gewünschten Fächer zulassungsbeschränkt ist.
 

Wo sehe ich, ob mein gewünschtes Studium zulassungsbeschränkt ist?

  • Ob ein Studiengang/Fach zulassungsbeschränkt ist, sehen Sie unter anderem im Studienangebot. In der Liste aller angebotenen Studienmöglichkeiten werden Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung durch ein "NC" (Numerus Clausus) gekennzeichnet. Es gibt über den Filter "Studienplatzvergabe" zudem die Möglichkeit, explizit nach zulassungsfreien oder -beschränkten Studiengängen/Fächern zu suchen.
  • Auch innerhalb der einzelnen Seiten zum Studiengang-/Fach finden Sie im Studienangebot Angaben zum Auswahlverfahren.
  • Zudem finden Sie hier eine Übersicht aller aktuellen Zulassungsbeschränkungen.


Was genau ist eigentlich

... ein Numerus Clausus (NC)?
Der NC bezeichnet den höchsten Abitur-Durchschnitt mit dem Bewerber*innen noch eine Zulassung erhalten haben. Er ist von Angebot (Anzahl Plätze) und Nachfrage (Anzahl Bewerber*innen und deren Noten) abhängig und kann somit erst nach Beendigung des entsprechenden Auswahlverfahrens ermittelt werden – er wird nicht im Voraus festgelegt! Sie können lediglich den NC vergangener Semester zur Orientierung heranziehen.

Und welche Rolle spielen sog. "Wartesemester"?
Im Auswahlverfahren ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), i. d. R. Abitur, das wichtigste Kriterium. Neben der Durchschnittsnote werden im Auswahlverfahren bis max. sieben Wartesemester berücksichtigt. Als Wartezeit gilt jedes vollständige Semester bis zum Beginn des beabsichtigten Studiums, in dem man nach Erlangen der HZB nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Wartesemester werden anhand der Angaben in der Bewerbung automatisch errechnet – eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.

Was muss ich bei meiner Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Studium beachten?

(Wichtig bei Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Ein-Fach-Bachelorstudiengänge im 1. Fachsemester)

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) wird von der Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag staatlich anerkannter Hochschulen durchgeführt. Im Verfahren wird der Bewerbungsprozess zahlreicher Studienangebote bundesweit koordiniert.
Die Universität Paderborn nimmt mit allen zulassungsbeschränkten Ein-Fach-Bachelorstudiengängen (1. Fachsemester) am DoSV teil. Alle anderen Studiengänge (zulassungsbeschränkte Mehr-Fach-Studiengänge, zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester und zulassungsfreie Studiengänge) nehmen nicht am DoSV teil und laufen ausschließlich über PAUL.

Grundsätzlich ist bei einer Bewerbung mit dem DoSV ebenfalls der Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess durchzuführen. Beachten Sie jedoch unbedingt folgende Unterschiede/Hinweise:

  • Für eine erfolgreiche Bewerbung und Einschreibung ist es wichtig, dass Sie sich neben dem Prozess an der Universität Paderborn auch mit dem DoSV auseinandersetzen. Informieren Sie sich auf hochschulstart.de darüber, wozu das Verfahren dient und wie es abläuft.
  • Wenn Sie sich in PAUL für einen zulassungsbeschränkten Ein-Fach-Bachelorstudiengang bewerben, müssen Sie Ihre DoSV Bewerber-ID (BID) und Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN) angeben. Eine Bewerbung ohne (vorherige) Registrierung im DoSV-Bewerbungsportal ist nicht möglich.
  • Wenn Sie mehrere Bewerbungen abschicken, die am DoSV teilnehmen, geben Sie im DoSV-Bewerbungsportal rechtzeitig Ihre präferierte Reihenfolge an (Priorisierung).
    Ab Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln (Termin auf hochschulstart.de) kann es z. B. passieren, dass ein Zulassungsangebot der Universität Paderborn unmittelbar zu einer Zulassung wird (ohne, dass Sie dieses aktiv annehmen) und Sie aus den Bewerbungsverfahren anderer Hochschulen ausscheiden. Ebenso können Sie aus dem Verfahren an der Universität Paderborn ausgeschlossen werden, wenn Sie ein Zulassungsangebot für eine höherpriorisierte Bewerbung einer anderen Hochschule erhalten, welches automatisch zu einer Zulassung wird (s. Koordinierung auf hochschulstart.de).
  • Sobald Sie in PAUL eine Bewerbung gestartet haben, erhält diese einen Status. Die PAUL-Statusbenennungen unterscheiden sich von den Statusbenennungen im DoSV. Hier finden Sie Informationen über die Unterschiede.
  • Bei einer Zulassung werden die Bescheide (inkl. Frist zur Einschreibung) in PAUL unter Bewerbung/Meine Dokumente zur Verfügung gestellt. Ablehnungsbescheide werden im DoSV-Bewerbungsportal bereitgestellt.

(Wichtig bei Bewerbungen für Lehramts-Bachelorstudiengänge und den Zwei-Fach-Bachelor)

An der Universität Paderborn werden ausschließlich Vollzulassungen ausgesprochen. Das bedeutet: Eine Zulassung gilt immer für die gesamte in einer Bewerbung angegebene Kombination von Fächern – nicht für einzelne Fächer. Wenn Sie sich in einem Lehramtsstudiengang oder im Zwei-Fach-Bachelor für zwei Fächer beworben haben, erhalten Sie für genau diese Fächerkombination eine Zulassung bzw. Ablehnung. Dies gilt analog für Lehramtsstudiengänge mit mehreren Fächern/Fachrichtungen/sonderpädagogischen Schwerpunkten. Die Wahl Ihrer Fächerkombination(en) ist deshalb von besonderer Bedeutung. Neben der Kombination mehrerer zulassungsbeschränkter Fächer sind i. d. R. ebenso die Kombination von zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Fächern oder rein zulassungsfreie Kombinationen möglich.

Beispiel: Sie bewerben sich für zwei zulassungsbeschränkte Fächer (hypothetisch: Psychologie und Pädagogik im Lehramt BAGyGe). Um eine Zulassung für diese Kombination zu erhalten, müssen Sie den niedrigeren NC der beiden Fächer erreichen. Der NC für Pädagogik läge beispielhaft bei 2,8 und für Psychologie bei 2,3. Sie benötigen in diesem Beispiel eine Durchschnittsnote von höchstens 2,3, um eine Zulassung zu erhalten. Wenn der NC nur in einem Fach erreicht wird, z. B. mit der Note 2,6, erhalten Sie für diese Bewerbung eine Ablehnung. Hinweis: Es wäre möglich, eine weitere Bewerbung z. B. für Pädagogik und Deutsch (kein NC, also zulassungsfrei) abzugeben.

Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle Zugelassenen den ihnen im Hauptverfahren zugewiesenen Studienplatz an. Die damit wieder frei gewordenen Studienplätze vergibt die Universität Paderborn im sog. Nachrückverfahren an rangnächste Bewerber*innen, die bisher noch nicht zugelassen werden konnten.

  • Am Nachrückverfahren nehmen alle Bewerbungen automatisch teil, die im Hauptverfahren eine Ablehnung erhalten haben. Es ist keine ausdrückliche Erklärung zur Teilnahme am Nachrückverfahren erforderlich.
  • Entsprechende Zulassungsbescheide werden in PAUL unter Meine Dokumente zur Verfügung gestellt. Es ist möglich, dass Sie im Hauptverfahren zunächst einen Ablehnungsbescheid und später noch einen Zulassungsbescheid im Nachrückverfahren erhalten. Ablehnungsbescheide im Nachrückverfahren werden nicht ausgestellt.   
  • Im DoSV (s. o.) geschieht ein permanenter Abgleich zwischen den Zulassungsangeboten verschiedener Hochschulen und Studienplatzannahmen von Bewerber*innen, hier wird fortwährend automatisch nachgerückt.

Für den Fall, dass durch das Nachrückverfahren in einem zulassungsbeschränkten Studiengang oder Fach nicht alle Plätze besetzt werden können, werden die übrig gebliebenen Studienplätze durch die Hochschule verlost.

  • Sie können ab Anfang September (Wintersemester) bzw. Anfang März (Sommersemester) unter www.hochschulkompass.de nachschauen, an welcher Hochschule noch Restplätze in einzelnen Studiengängen zu vergeben sind. Die Studienplatzbörse wird laufend aktualisiert.
  • Für das Losverfahren ist eine (erneute) Bewerbung über PAUL erforderlich, die ausschließlich innerhalb der entsprechenden Frist möglich ist.
  • Bewerben können sich alle Studieninteressierte mit allgemeiner oder einschlägig fachgebundener Hochschulreife, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und der Tatsache, ob die Hochschulzugangsberechtigung im Inland oder Ausland erworben wurde. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie bereits eingeschrieben sind oder sich im Hauptverfahren beworben haben.
  • Nach Durchführung des Losverfahrens werden Zulassungsbescheide (inkl. Frist zur Einschreibung) erstellt, Ablehnungsbescheide werden nicht ausgestellt.

Im Gegensatz zu zulassungsfreien Studiengängen erfolgt die Zulassung zum Zweistudium von zulassungsbeschränkten Studiengängen/Fächern – aus Rücksicht auf Bewerber*innen, die noch keinen Studienabschluss besitzen – eingeschränkt. Weitere Informationen zum Zweitstudium.

Weiterführende Informationen zum DoSV finden Sie auf www.hochschulstart.de. Bei Fragen bezüglich der Funktionalität des Bewerbungsportals von hochschulstart.de, wenden Sie sich bitte an den Bewerbersupport von Hochschulstart.

Bei Fragen zum hochschuleigenen Bewerbungsportal PAUL wenden Sie sich gerne an bewerbung@uni-paderborn.de.