FAQS Prüfungswesen

Die Anmeldung zu Prüfungen und Studienleistungen erfolgt in PAUL im Bereich "Studium" während der Prüfungsanmeldephase. Über die Schaltfläche "Prüfungsverwaltung" gelangen Sie in der linken Menüleiste in den Bereich "Prüfungsanmeldung".

Ausnahme: Wenn Sie sich zu einem Modul und den entsprechenden Veranstaltungen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften anmelden werden Sie nach der zweiten Anmeldephase automatisch zu den Prüfungen angemeldet. Bei einer wiederholten Modulteilnahme ist eine Anmeldung über einen Wiederholerkurs zwingend notwendig, um auch zur Prüfung angemeldet zu sein.

Mündliche Ersatzprüfungen werden via eMail im Zentralen Prüfungssekretariat angemeldet. Die Anmeldung muss spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin eingehen und sowohl den genauen Namen der Prüfung als auch die Matrikelnummer sowie den ggf. bereits feststehenden Prüfungstermin enthalten.

Grundsätzlich gilt: Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden!

Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen v1:

Module der Fakultät Wirtschaftswissenschaften:  Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Im Grundstudium haben Sie die Möglichkeit in einem Modul der Fakultät Wirtschaftswissenschaften eine zweite Wiederholungsprüfung abzulegen (Joker-Regelung).

Module der Fakultät Maschinenbau:  Eine nicht bestandene Prüfung der kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.

Module der Fakultät Elektrotechnik, Informatik und Mathematik: Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.  

Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen v2:

Module der Fakultät Wirtschaftswissenschaften:  Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Im Grundstudium haben Sie die Möglichkeit in einem Modul der Fakultät Wirtschaftswissenschaften eine zweite Wiederholungsprüfung abzulegen (Joker-Regelung).

Module der Fakultät Maschinenbau:  Eine nicht bestandene Prüfung der kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.

Module der Fakultät Elektrotechnik, Informatik und Mathematik: Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.

Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen v3:

Module der Fakultät Wirtschaftswissenschaften:  Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Im Grundstudium haben Sie die Möglichkeit in zwei Modulen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften eine zweite Wiederholungsprüfung abzulegen (Joker-Regelung).

Module der Fakultät Maschinenbau:  Eine nicht bestandene Prüfung der kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.

Module der Fakultät Elektrotechnik, Informatik und Mathematik: Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.  

Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen v4:

Module der Fakultät Wirtschaftswissenschaften:  Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Im Grundstudium haben Sie die Möglichkeit in zwei Modulen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften eine zweite Wiederholungsprüfung abzulegen (Joker-Regelung).

Module der Fakultät Maschinenbau:  Eine nicht bestandene Prüfung der kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.

Module der Fakultät Elektrotechnik, Informatik und Mathematik: Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.  

Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen v1:

Module der Fakultät Wirtschaftswissenschaften:  Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden.

Module der Fakultät Maschinenbau:  Eine nicht bestandene Prüfung der kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.

Module der Fakultät Elektrotechnik, Informatik und Mathematik: Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.

Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen v2:

Module der Fakultät Wirtschaftswissenschaften:  Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden.

Module der Fakultät Maschinenbau:  Eine nicht bestandene Prüfung der kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.

Module der Fakultät Elektrotechnik, Informatik und Mathematik: Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.  

Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen v3:

Module der Fakultät Wirtschaftswissenschaften:  Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden.

Module der Fakultät Maschinenbau:  Eine nicht bestandene Prüfung der kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.

Module der Fakultät Elektrotechnik, Informatik und Mathematik: Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Klausur ist als mündliche Prüfung (erreichbare Noten: 4,0 oder 5,0) zu organisieren.  

 

Die Prüfungstermine werden spätestens bis zum Ende der Prüfungsanmeldephase in PAUL eingetragen. Sie können diese sowohl unter dem Menüpunkt 'Prüfungsanmeldung' als auch unter 'Meine Prüfungen' einsehen.

Die Räume und Uhrzeiten können Sie in PAUL, spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin, einsehen.

Einzige Ausnahme sind hierbei die Prüfungen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften. Die jeweiligen Prüfungstermine und Prüfungsräume finden Sie [hier].

Rücktritt ohne triftigen Grund:

Die Abmeldung von einer Prüfungsleistung ist grundsätzlich bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angaben von Gründen möglich. Wichtig: Bei Prüfungen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften ist jeweils der erste Prüfungstermin (ggf. Zwischenprüfungstermin) ausschlaggebend.

 

Rücktritt aus triftigem Grund: 

Der Grund für den Rücktritt muss dem Prüfungssekretariat unverzüglich, spätestens jedoch nach drei (Bachelor v1/Master v1) bzw. fünf (Bachelor v2/Bachelor v3/Master v2) Werktagen angezeigt und nachgewiesen werden (Vorlage des Attestes im Original notwendig). Der Samstag zählt als Werktag.
Als Nachweis genügt ein ärztliches Attest (spätestens vom Prüfungstag), dass die Prüfungsunfähigkeit bestätigt oder die Symptome der Erkrankung aufführt.

Allgemeine Hinweise zum Rücktritt von Prüfungen finden Sie [hier]

Beispiel für die Fristberechnung:
Prüfung X findet am Mittwoch (05.08.2015) statt. Die Frist beginnt am Donnerstag (06.08.2015) und endet nach v1 am Samstag (08.08.2015) bzw.  nach v2/v3 am Dienstag (11.08.2015, 24:00 Uhr). Der dazwischenliegende Samstag (Werktag) geht in die Fristberechnung mit ein.

Bachelorarbeit:

Prüfungsordnung v1: 3 Monate mit einem Arbeitsaufwand von höchstens 300 h

Prüfungsordnung v2: 20 Wochen mit einem Arbeitsaufwand von höchstens 300 h

Prüfungsordnung v3: 20 Wochen mit einem Arbeitsaufwand von höchstens 300 h

Prüfungsordnung v4: 20 Wochen mit einem Arbeitsaufwand von höchstens 300 h

Studienarbeit:

Prüfungsordnung v2: 6 Monate mit einem Arbeitsaufwand von höchstens 360 h

Prüfungsordnung v3: 6 Monate mit einem Arbeitsaufwand von höchstens 360 h

Masterarbeit:

Prüfungsordnung v1: 4 Monate, bei einem empirischen oder experimentellen Thema höchstens 6 Monate

Prüfungsordnung v2: 6 Monate mit einem Arbeitsaufwand von höchstens 660 h

Prüfungsordnung v3: 6 Monate mit einem Arbeitsaufwand von höchstens 660 h

Sie müssen hierzu vor dem eigentlichen Abgabetermin einen formlosen, selbständig verfassten und begründeten Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit hereinreichen. Der Antrag sollte ebenfalls eine Befürwortung Ihres Erstprüfers enthalten und ist handschriftlich unterzeichnet und im Original über das Zentrale Prüfungssekretariat einzureichen.  

Bei Verlängerung der Bearbeitungszeit aus Krankheitsgründen ist innerhalb der laufenden Bearbeitungszeit ein ärztliches Attest einzureichen, welches die Einschätzung zur Prüfungsfähigkeit enthält oder das die Angabe enthält, die der Prüfungsausschuss zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit benötigt (Symptome, ICD-Schlüssel). Bei Vorliegen von Prüfungsunfähigkeit ist die Verlängerung der Bearbeitungszeit um den im Attest angegebenen Zeitraum möglich.  

Es werden nicht alle Leistungen unter dem Menüpunkt 'Prüfungsergebnisse' angezeigt. Anrechnungen sind zum Großteil unter 'Leistungen' zu sehen. Bitte klicken Sie dann am Ende der Zeile auf den Link 'Prüfungen', dort sehen Sie dann die entsprechenden Leistungen.

Teilweise wird ein Modul mit zwei oder mehr Leistungen abgeschlossen, diese werden unter 'Leistungskonto' erst nach dem Bestehen aller Pflicht- und/oder Wahlpflichtleistungen angezeigt.

In PAUL ist es im Gegensatz zum LSF nicht möglich, sich selbstständig ein PDF mit den Leistungen zu erzeugen. Bitte wenden Sie sich an das Zentrale Prüfungssekretariat für Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Maschinenbau oder Fachrichtung Elektrotechnik teilen Sie bitte auch mit, ob Sie alle (inkl. angefangene Module) oder nur die bestandenen Leistungen bescheinigt haben möchten. Das PDF wird Ihnen dann in PAUL unter Prüfungsverwaltung > Dokumente zum Download bereitgestellt.  

Wer in den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Paderborn eingeschrieben ist kann unter folgenden Voraussetzungen vorzeitig Prüfungen aus dem Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ablegen:

  1. Im Bachelor-Studiengang wurden mindestens 152 abschlussrelevante ECTS erbracht.
  2. Das Industriepraktikum wurde vollständig nachgewiesen.
  3. Es wurden bisher keine Masterveranstaltungen belegt/vorgezogen.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann mit dem ausgefüllten Antrag auf Anmeldung von Mastervorleistungen im Zentralen Prüfungssekretariat die entsprechende Zulassung beantragen. Es können lediglich Mastermodule im Umfang von höchstens 30 ECTS vorgezogen werden.

 Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Genehmigung über den Prüfungsausschuss beantragen (s. Antrag).

 

Zusätzliche Hinweise für Studierende mit Schwerpunkt Elekrotechnik finden Sie hier.