Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 26.10.2015, 14 Uhr bis 23.11.2015, 14 Uhr findet turnusmäßig wieder die Wahl zu den Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) durch die aktiv wahlberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler statt. Sie ist ein entscheidender Bestandteil der Selbstverwaltung der Wissenschaft in Deutschland, weshalb die DFG bereits jetzt alle aktiv wahlberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um Teilnahme an der Wahl bittet.

Für die Universität Paderborn sind wir als Wahlstelle für die Durchführung der Wahl zuständig. Insbesondere werden wir ein Wählerverzeichnis mit den bei uns wahlberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erstellen und den dort registrierten Personen die Wahlunterlagen mit den Zugangsdaten zum Online-Wahlsystem zukommen lassen.

Die Aufnahme im Wählerverzeichnis ist neben der Wahlberechtigung also Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl. Wir bitten daher alle wahlberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um Mithilfe bei der Erstellung eines möglichst vollständigen Wählerverzeichnisses. Aktiv wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der DFG sind nach § 2 der Wahlordnung:

a) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist erfolgreich die mündliche Doktorprüfung abgelegt haben sowie

b) Professorinnen und Professoren (einschließlich Juniorprofessorinnen und Juni-orprofessoren),

wenn sie am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben.

Die Erfassung aktiv Wahlberechtigter wird von uns wie folgt durchgeführt: Vom Personaldezernat wird uns ein Wählerverzeichnis zur Verfügung gestellt. Alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind dort erfasst. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Doktorprüfung sind nur erfasst, wenn die Doktorprüfung bei der Einstellung schon abgelegt war und auch angegeben wurde. Nicht fest angestellte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (z.B. Stipendiaten)  sind dort nicht erfasst.

Das Wählerverzeichnis ist im Dezernat 2.4, Raum B 3.239, täglich von 9.00 bis 14.00 Uhr einsehbar.

Falls Sie nach §2 der Wahlordnung wahlberechtigt, aber nicht durch uns erfasst werden können bzw. erfasst worden sind, melden Sie sich bitte so schnell wie möglich bei uns, damit wir Sie nach Prüfung noch auf unser Wählerverzeichnis aufnehmen und Sie damit an der Wahl teilnehmen können. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ansonsten finden Sie umfassende Informationen zur Fachkollegienwahl 2015 (u.a. Wahlordnung, Kandidierendenliste) auf dem Wahlportal der DFG unter www.dfg.de/fk-wahl2015 bzw. in englischer Kurzfassung unter www.dfg.de/rb-election2015. Informationen zu Aufgaben und Struktur der derzeit tätigen Fachkollegien finden Sie auf der Homepage der DFG unter www.dfg.de/fachkollegien.

Mit freundlichen Grüßen

Wahlstelle für die DFG-Fachkollegienwahl

Dezernat 2.4

Michael Hellmich